Schleswig-Holstein: CCS – nein danke!

Regierung beschließt Gesetzentwurf

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat in zweiter Befassung einen Gesetzentwurf zum Ausschluss der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid beschlossen. Damit werden Demonstration, Forschung und dauerhafte Einlagerung von CO2 landesweit ausgeschlossen. Der Entwurf wird nun in den Landtag eingebracht.

Dem Kabinettsbeschluss war eine schriftliche Anhörung vorausgegangen. Sie hat aber nicht zu wesentlichen Änderungen im Gesetzentwurf geführt. „Wie zu erwarten besteht in Schleswig-Holstein ein breiter Konsens gegen die unterirdische Speicherung von [[CO2]] “, fasste Umweltminister Robert Habeck (Grüne) das Ergebnis der Anhörung zusammen. „Die CCS-Technologie verlängert nur das Zeitalter von Kohle und Gas – und der Preis wäre ein unwägbares Risiko für die Umwelt.“

Länderklausel macht’s möglich

Mit dem Gesetzentwurf macht die Landesregierung von der sogenannten Länderklausel Gebrauch, die es Bundesländern ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen die CO2– Speicherung in ihrem Gebiet zu untersagen. „In ganz Schleswig-Holstein ist die Einlagerung von CCS nicht möglich“, sagte Habeck. Dem stünden geologische Gegebenheiten, der Vorrang von Geothermienutzung und die mögliche Beeinträchtigung des Tourismus entgegen. Sollten Kohlendioxidleitungen, die durch Schleswig-Holstein führen, beantragt werden, muss die Öffentlichkeit dem Gesetzentwurf zufolge frühzeitig informiert und beteiligt werden.

Bundestag und Bundesrat hatten Ende Juni 2012 das Kohlendioxidspeichergesetz beschlossen. Schleswig-Holstein stimmte in der Länderkammer dagegen. Mit dem Gesetz wurde die unterirdische Verpressung von CO2 – begrenzt auf 1,3 Millionen Tonnen pro Jahr und Speicher – zwar grundsätzlich erlaubt. Die Bundesländer werden aber ermächtigt, eine Speicherung unter bestimmten Voraussetzungen in ihrem Gebiet auszuschließen (sog. Länderklausel). Hierzu muss das Land die sonstigen Optionen zur Nutzung einer potenziellen Speicherstätte, die geologischen Besonderheiten der Gebiete und andere öffentliche Interessen gegenüber einer CO2-Einlagerung abwägen.

Alle Kriterien sprachen gegen CCS

Im Gesetzesentwurf wird Schleswig-Holstein primär nach geologischen Kriterien in fünf Gebiete gegliedert. Für jedes der Gebiete wird separat eine Abwägung vorgenommen. Diese Abwägungen ergeben, dass eine Speicherung von [[CO2]] nicht möglich ist. Zum Teil ist Schleswig-Holstein geologisch ungeeignet, weil die Sandsteine vor allem in tieferen Lagen nicht porös genug sind. Auch eine Beeinträchtigung des Trinkwassers ist zu befürchten. In anderen Gegenden würde eine Einlagerung von Kohlendioxid eine Nutzung für Geothermie dauerhaft unmöglich machen. Auch die Bedeutung des Tourismus steht der CO2-Speicherung entgegen.
->Quelle(n): schleswig-holstein.de; Gesetzentwurf