Auswirkungen des CO2-Preises auf Firmen-Verlagerungen

Regierung weiß nicht, wie viele Anlagen 2013 kostenlos CO2-Zertifikate zugeteilt bekommen

Im Dezember 2009 wurde von der Europäischen Kommission die sogenannte Carbon Leakage-Liste beschlossen, die Sektoren und Teilsektoren der Industrie benennt, von denen angenommen wird, dass sie einem erheblichen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind. Die Bewertungen aus dem Kommissionsbeschluss von 2009 basierten auf einem durchschnittlichen CO2– Preis von 30 Euro je Tonne, die das Ergebnis einer von der Europäischen Kommission durchgeführten Folgenabschätzung waren. Bis spätestens Ende 2014 muss eine Überprüfung dieser Liste durch die Europäische Kommission erfolgen. Die Revision der Liste soll im Lauf des Jahres 2014 abgeschlossen werden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (17/14396) auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion. In ihrer Antwort konnte die Bundesregierung jedoch nicht sagen, wie viele dem Emissionshandel unterliegende Anlagen 2013 kostenlose Zertifikate zugeteilt bekommen sollen. Ebensowenig ist geklärt, ob und unter welchen Bedingungen die Europäische Kommission von den ursprünglichen 30 Euro je Tonne CO2 bei ihren Berechnungen abweichen darf. Solarify dokumentiert die Antwort in Ausschnitten.

89 Prozent der kostenlosen Zuteilung erfolgen aufgrund des errechneten Carbon-Leakage-Risikos der EU

1. Wie viel Prozent der dem Emissionshandel unterliegenden Anlagen aus der Industrie bekommen derzeit in welchem Umfang aufgrund der existierenden „Carbon Leakage-Liste“ von 2009 Emissionszertifikate kostenlos zugeteilt (bitte nach Anlagengröße aufschlüsseln)?

Die Höhe der kostenlosen Zuteilung für 2013 steht noch nicht fest, da die Europäische Kommission die Prüfung auf eine EU-weit einheitliche Anwendung der harmonisierten Zuteilungsregeln noch nicht abgeschlossen hat. Die von Deutschland übermittelten vorläufigen Zuteilungsmengen umfassten insgesamt rund 145 Millionen Zertifikate. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt hat auf ihrer Internetseite für alle Anlagen in Deutschland die Zuteilungsmengen 2008 bis 2012 sowie die vorläufigen Zuteilungsmengen 2013 bis 2020 veröffentlicht. Voraussichtlich rund 89 Prozent der gesamten kostenlosen Zuteilung des Jahres 2013 erfolgt für deutsche Anlagen auf Grundlage eines von der Europäischen Kommission aufgrund bestimmter Kriterien errechneten Carbon-Leakage-Risikos. Bei Verbrennungsanlagen – insbesondere Energieanlagen – entspricht dies einem Anteil von 48 Prozent der kostenlosen Zuteilung; in den Industriesektoren, die dem Carbon-Leakage-Risiko unterliegen, liegt der Anteil bei über 99 Prozent.

Preisbasis noch unklar – 30 Euro pro Tonne CO2?

2. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Revision der europäischen „Carbon Leakage-Liste“ in Brüssel, und sieht sie Handlungsbedarf, die Liste an die aktuelle Preisentwicklung für CO2-Emissionszertifikate anzupassen, und falls nein, warum nicht?

Aus Sicht der Bundesregierung ist noch nicht abschließend geklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen die Europäische Kommission bei der Neufassung der Liste von dem ursprünglich angenommenen Preis von 30 Euro abweichen darf. Die rechtlichen Grundlagen werden derzeit von der Europäischen Kommission geprüft. Erst dann kann beurteilt werden, welche Handlungsoptionen vorliegen und welche davon zu bevorzugen sind. Grundsätzlich setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass eine potenzielle Revision der Carbon-Leakage-Liste den einzelnen industriellen Sektoren bzw. Teilsektoren, in denen ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht, vollumfänglich Rechnung trägt. Eine eigene Prognose zum zukünftigen CO2-Preis führt die Bundesregierung dabei nicht durch.