Energiesparen bestraft Kommunen

Agora legt Reformvorschlag für Konzessionsabgabenrecht vor

Das bisherige Konzessionsabgabenrecht setze falsche Anreize, weil geringerer Strom- und Gasverbrauch zu Mindereinnahmen der Kommunen führen – so Agora Energiewende. Daher schlägt der Think Tank eine grundlegende Reform des Konzessionsabgabenrechts vor. Mit der Reform soll verhindert werden, dass Städte und Gemeinden durch das Energiesparen bestraft werden.

Rund 3,5 Milliarden Euro zahlen Strom- und Gasverbraucher jährlich an die deutschen Städte und Gemeinden, damit die Betreiber von Strom- und Gasnetzen für ihre Leitungen öffentlichen Grund nutzen dürfen. Bisher waren diese sogenannten Konzessionsabgaben verlässliche Einnahmen. Doch im Zuge von Energiesparmaßnahmen, mit denen Haushalte, Gewerbe und Industrie ihren Strom- und Gasverbrauch reduzieren sowie durch die Eigenerzeugung von Strom, werden die Konzessionsabgaben zurückgehen. Denn bisher sind diese Einnahmen ausschließlich von der Menge der verbrauchten Strom- und Gasmengen abhängig: Für jede Kilowattstunde Strom und Gas werden zwischen 0,03 Cent bis 2,39 Cent berechnet.

Baake: Konzessionsabgabe künftig an Leistung von Strom- und Gasanschlüssen koppeln

„Die kommunalen Haushalte sollten nicht darunter leiden, wenn die Bürger weniger Strom und Gas verbrauchen und effizienter wirtschaften“, warnte Agora-Chef Rainer Baake. Es biete sich daher an, die Konzessionsabgabe künftig an die Leistung der Strom- und Gasanschlüsse zu koppeln, also nicht mehr nach verbrauchten Kilowattstunden abzurechnen, sondern nach der Kilowatt-Zahl des Anschlusses. Denn die Konzessionsabgabe ist der Preis dafür, dass der Netzbetreiber seine Leitungen auf öffentlichen Grundstücken verlegen darf. Ob durch die Leitungen viel oder wenig Strom und Gas fließen, spielt dabei technisch keine Rolle. Es ist daher sinnvoll, die Konzessionsabgabe pauschal abzurechnen und dadurch die Kosten der Strom- und Gasversorgungssysteme fairer als bisher zu verteilen.

Den Reformvorschlag hat die im Energierecht renommierte Anwaltskanzlei Raue LLP im Auftrag von Agora Energiewende, der European Climate Foundation sowie des Regulatory Assistance Projects geprüft. Demnach ist die Koppelung der Konzessionsabgabe an die Leistung von Strom- und Gasanschlüssen rechtlich möglich. Dazu müssten die Konzessionsabgabenverordnung und das Energiewirtschaftsgesetz geändert werden.

Einnahmen bleiben gleich

Der Vorschlag zur Reform des Konzessionsabgabenrechts sieht vor, dass einmalig für jede Kommune die durchschnittlichen Einnahmen aus den Konzessionsabgaben in den zurückliegenden Jahren ermittelt werden. Der entsprechende Betrag soll dann künftig auf die Leistungswerte aller Strom- und Gasanschlüsse in den Kommunen umgelegt werden. Dadurch würden beispielsweise Stromkunden mit einem leistungsschwachen Anschluss weniger Konzessionsabgaben zahlen als Stromkunden mit einem leistungsstarken Anschluss. In Summe wären die Einnahmen aus den Konzessionsabgaben für die einzelnen Kommunen genauso hoch wie bisher.

„Dieses Verfahren gewährleistet einerseits, dass der durchschnittliche Strom- und Gaskunde in etwa genauso viel zahlt wie gegenwärtig, andererseits stellt es sicher, dass die Umstellung des Energieversorgungssystems und Energieeffizienz nicht zu Lasten der Städte und Gemeinden erfolgt“, erklärt Baake.

Das Gutachten mit detaillierten Fakten zur Entwicklung des Aufkommens aus den Konzessionsabgaben sowie den nötigen Gesetzesänderungen zur Umsetzung des Vorschlages steht zum Download zur Verfügung.
->Quelle: agora-energiewende.de