EU eröffnet Beihilfeverfahren gegen Deutschland

Befreiungen von Umlage werden überprüft

Nun ist es beschlossen und verkündet: Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen der Befreiungen von der EEG-Umlage. Brüssel meinte schon seit langem, dass zu viele deutsche Unternehmen die Umlage nicht zahlen müssen, das ist in den Augen der Brüsseler eine unzulässige Form der Beihilfe, und damit eine Wettbewerbsverzerrung. Der deutschen Industrie drohen milliardenschwere Nachforderungen. Viele Energie-Unternehmen werden sich weigern, die Einspeisevergütung auszuzahlen.

2013  vier Milliarden Euro

Die Brüsseler Wettbewerbshüter um Kommissar Almunia beanstanden, dass stromintensive Betriebe in Deutschland weitgehend von der Umlagezahlung zur Finanzierung des Ausbaus von Solar-, Wind- und Biomasse-Anlagen befreit sind. Auf die Industrie könnten nach Abschluss des (wahrscheinlich Jahre dauernden) Verfahrens milliardenschwere Rückforderungen zukommen. Allein für 2013 summieren sich die Rabatte für zirka 1700 Unternehmen auf insgesamt rund vier Milliarden Euro.

Merkel knöpft sich Brüssel vor

Bundeskanzlerin Angela Merkel kündigte in ihrer Regierungserklärung vor dem Bundestag den harten Widerstand Deutschlands gegen das Beihilfe-Verfahren an: „Deutschland will ein starker Industriestandort bleiben, wir brauchen starke Unternehmen.“ Europa werde nicht dadurch stärker, dass in Deutschland Arbeitsplätze gefährdet würden. Berlin werde sorgfältig überprüfen, wie in anderen Ländern Strom subventioniert werde. Solange in anderen EU-Ländern Industriestrom noch billiger sei, bestehe für Deutschland kein Handlungsbedarf.

Die Bundesregierung reagierte: keine Beihilfen

Aus Sicht der Bundesregierung stellen die EEG-Förderung und die Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen keine Beihilfen dar und sind mit EU-Recht vereinbar. Dies werde die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene deutlich machen, hieß es in einer vom Bundeswirtschaftsministerium verbreiteten Erklärung. Die Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und EU-Industrie sei ein zentrales wirtschaftspolitisches Ziel Deutschlands und der EU. Stromintensive Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze sowie geschlossene Wertschöpfungsketten sollten in Deutschland und der EU erhalten bleiben.

Die Bundesregierung habe bereits mehrfach klargestellt, dass eine zügige Reform des EEG inklusive der Besonderen Ausgleichsregelung zentrales Projekt der neuen Legislaturperiode sein werde. Dieses Vorhaben sei auch im Koalitionsvertrag für die neue Bundesregierung festgeschrieben. Vor diesem Hintergrund befinde sich die Bundesregierung bereits in einem intensiven und sehr konstruktiven Dialog mit der Kommission über die künftige Ausgestaltung des EEG und der Besonderen Ausgleichsregelung. Das Vorgehen der Kommission entspreche „dem üblichen Verfahren, um bei komplexen Sachverhalten und Rechtsfragen vertieft und ergebnisoffen zu untersuchen, ob eine Beihilfe vorliegt. Die Bundesregierung wird den Beschluss sorgfältig prüfen, sobald er vorliegt, und hierzu binnen Monatsfrist Stellung nehmen.“
Folgt: Weil warnt vor Europaverdrossenheit