EU eröffnet Beihilfeverfahren gegen Deutschland

Weil warnt vor Europaverdrossenheit

Bundesratspräsident Weil (und niedersächsischer Ministerpräsident) warnte in seiner Rede zur 6. Subsidiaritätskonferenz des Ausschusses der Regionen am 18. 12. 2013 in Berlin, das „wegen eines Details der deutschen Energiepolitik eingeleitete Verfahren könnte, wenn es konsequent betrieben und durchgesetzt wird, am Ende in Deutschland viele tausend industrielle Arbeitsplätze kosten. Und das, wage ich zu prognostizieren, wird die Zuneigung zu Europa in unserem Land nicht stärken. Wir sollten zusehen, dass die Europäischen Institutionen – insbesondere die Kommission – nicht an einem Ast sägt, auf dem wir in Europa alle miteinander sitzen.“

Bundesregierung muss Klarheit schaffen

Jetzt müsse die Bundesregierung schnell Klarheit schaffen, damit weiterhin feststehe, dass das Gesetz keine Beihilfe darstelle, fordert der Bundesverband Solarwirtschaft in einer Stellungnahme. Seit dem sogenannten Preussen-Elektra-Urteil des europäischen Gerichtshofs im Jahr 2001 gelte dies als gesetzt.

Es sei sehr zu begrüßen, wenn die EU-Kommission sich um Klimaschutz und saubere Energieerzeugung kümmere. Entscheidende Hebel seien der Umstieg auf Erneuerbare Energien, wie ihn Deutschland mit dem EEG im Stromsektor erfolgreich betreibe, und die Senkung des [[CO2]]-Ausstoßes. „Ein ohne Zweifel europäisches Thema ist der Handel mit Verschmutzungsrechten, der de facto am Boden liegt. Wenn die EU-Kommission den Markt für [[CO2]]-Zertifikate wiederbelebt, hilft sie dem Klimaschutz sowie dem Ausbau der Erneuerbaren Energien und stoppt zugleich die Subvention gerade der schmutzigsten Energien wie der Braunkohle“, so BSW-Geschäftsführer Jörg Mayer.

BDI: Wegfall der Entlastungen wäre für viele Unternehmen sofortiges Aus

Laut  BDI sind die Härtefallregelungen gerechtfertigt und die Entlastungen müssten jetzt langfristig rechtssicher gemacht werden „Der Ausgang des Prüfverfahrens hat erheblichen Einfluss auf die Zukunft des Industriestandorts Deutschland. Ein Wegfall der Entlastungen für energieintensive Unternehmen wäre für viele Unternehmen und Tausende Arbeitsplätze das sofortige Aus,“ sagte BDI-Präsident Ulrich Grillozur Eröffnung des EU-Beihilfeverfahrens. Die Härtefallregelungen seien gerechtfertigt und notwendig, um international faire Wettbewerbsbedingungen für die Industrie zu erhalten. Die Entscheidung der Kommission, das Prüfverfahren zu eröffnen, beruhe nur auf einer vorläufigen Einschätzung. Ob die Regelungen gegen europäisches Recht verstoßen, erweise sich erst noch im Laufe des Verfahrens.  Jetzt geht es laut BDI darum, die Entlastungen der energieintensiven Unternehmen in Deutschland langfristig rechtssicher zu machen. „Die neue Bundesregierung muss mit der bis Ostern 2014 geplanten grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes dazu beitragen, beihilferechtliche Bedenken möglichst rasch auszuräumen“, betonte Grillo.
->Quelle(n): n-tv.debmwi.de; solarwirtschaft.dedw.de; bdi.eu