UBA: „Kommerzielle Düngung der Meere endlich verboten“

Geo-Engineering: Erstmals rechtlich verbindliche Vorschriften verabschiedet – Forschung weiter möglich

Kommerzielle Aktivitäten zur Düngung der Meere sind ab sofort international verboten – erlaubt sind lediglich bestimmte Forschungsvorhaben. Das beschlossen die Vertragsstaaten des Londoner Protokolls zwar schon am 18. 10. 2013; die Beschlüsse sind aber nun öffentlich einsehbar. Die Vertragsstaaten müssen ab sofort vor Beginn von Meeresdüngungs- und anderen Geo-Engineering-Aktivitäten sicherstellen, dass tatsächlich geforscht wird und nachteilige Umweltwirkungen ausgeschlossen sind. Die 43 Vertragsstaaten vereinbarten auch, neben der Meeresdüngung weitere marine Geo-Engineering-Maßnahmen der staatlichen Kontrolle zu unterstellen. Alle Neuregelungen treten allerdings erst in Kraft, wenn sie von Zwei-Dritteln der Vertragsstaaten ratifiziert werden. Darauf wies das Umweltbundesamt hin.

„Die internationale Vereinbarung ist ein Meilenstein in der Kontrolle des Geo-Engineerings und regelt erstmals wirksam Experimente zur technischen Beeinflussung des Klimawandels. Dass die Neuregelung im Konsens angenommen wurde, unterstreicht die politische Bedeutung der neuen Vorschriften.“ sagt Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA), das an den Verhandlungen intensiv beteiligt war.

[note „Die Zugabe von Eisenverbindungen oder anderen Nährstoffen in bestimmte Meeresgebiete verursacht eine künstliche Algenblüte, die zusätzliches [[CO2]] aus der Atmosphäre aufnimmt. Eine solche Klimaschutzmaßnahme (eine Form des sogenannten Climate Engineering) wird seit einigen Jahren als mögliche Zukunftslösung diskutiert. Sie könnte eines Tages sogar lukrativ werden, wenn das künstlich im Meer gebundene [[CO2]] in Form von Emissionsrechten gehandelt werden würde.“ (Hamburger Abendblatt)]

Wirksamkeit der Meeresdüngung nicht belegt

Auslöser der langwierigen internationalen Verhandlungen war ein Antrag der Firma Planktos aus dem Jahr 2007. Diese plante vor den Galapagos-Inseln ein kommerzielles Meeresdüngungsprojekt durchzuführen, um den Klimawandel einzudämmen, obwohl die Wirksamkeit derartiger Eingriffe nicht belegt ist. Bis 2010 einigten sich die Vertragsstaaten des Londoner Protokolls dann auf rechtlich unverbindliche Kontrollinstrumente solcher Projekte. 2012 wurde ein weiteres, höchst umstrittenes Düngungsprojekt vor der Westküste Kanadas durchgeführt.

Während an vielen Küsten die Nährstoffbelastung und die damit verbundenen Algenblüten schädlich sind, weil die absterbende Biomasse zu Sauerstoffmangel führt, könnte ein auf hoher See ausgebrachter Nährstoffschub positive Umweltwirkungen entfachen, argumentieren die Befürworter der Meeresdüngung. Doch wie gut eine groß angelegte Meeresdüngung tatsächlich funktionieren würde und welche Nebenwirkungen sie hätte, ist derzeit nicht abzusehen.

Prof. Ulf Riebesell, Meeresbiologe am Geomar Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel, begrüßte deshalb gegenüber dem Hamburger Abendblatt das nun verbindliche Verbot von kommerziellen Projekten, das über bisherige Absichtserklärungen hinausgehe. Aber er betont auch, dass die Forschung dadurch nicht behindert werden dürfe: „Wir forschen nicht, um der Meeresdüngung die Tür zu öffnen, sondern um mehr über die potenziellen Risiken solcher Maßnahmen zu erfahren.“ In der Zukunft könnte es lukrativ werden, [[CO2]] mithilfe von Planktonblüten zu binden, sagt Riebesell: „Anhand von Satellitenaufnahmen lässt sich bestimmen, wie viel  dabei aus der Atmosphäre entfernt wird. Daraus könnten sich Kohlenstoff-Guthaben ableiten lassen, die dann im Emissionshandel verkauft werden.“
Folgt: Absprachen bisher vollständig missachtet