17 gegen EFI-Gutachten

Positive Innovationswirkung auf breiter Ebene

Insgesamt zeigen unsere wissenschaftlichen Erkenntnisse eine positive Innovationswirkung der bisherigen Politik auf breiter Ebene. Daneben steht jedoch die Frage im Raum, ob das EEG auch dem Klimaschutz zuträglich ist, oder ob es durch die Deckelung der EU-weiten CO2-Emissionen auf Basis des EU-Emissionshandels keine zusätzliche CO2-Minderung bewirkt. Das Argument, das EEG führe zu keiner zusätzlichen CO2-Minderung, ignoriert die Tatsache, dass im Rahmen des integrierten Energie- und Klimapakets der EU für das Jahr 2020 die Ziele des Emissionshandels und der erneuerbaren Energien aufeinander abgestimmt festgelegt wurden. Dabei wurden die verschiedenen Politikziele des Emissionshandels und der Förderung erneuerbarer Energien von den politischen Entscheidungsträgern bewusst abgewogen. Während der Emissionshandel die Minimierung der kurzfristigen Kosten der CO2-Vermeidung zum Hauptziel hat, wird durch Politikmaßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien insbesondere die Kostensenkung und Technologieentwicklung anfangs noch marktfernerer Technologien angestrebt und, wie oben dargestellt, auch erreicht.

Das EEG entfaltet nur dann keine Klimaschutzwirkung innerhalb der EU, wenn erneuerbaren Energien die Ausbauziele übererfüllen, gleichzeitig die eingesparten Emissionen nicht für zukünftige Handelsperioden „gebankt“ sowie zukünftige Emissionsziele nicht durch den Erfolg der bisherigen Emissionsminderung und Technologieentwicklung oder das Bankingverhalten beeinflusst werden. Gemäß jüngster Evaluationen der EU-Kommission bewegt sich der Ausbau erneuerbarer Energien aber recht genau entlang der Zielvorgaben, und die aktuelle Diskussion zu den EU-2030 Zielen zeigt die Bedeutung des bisherigen Erfolgs der Anwendung neuer Technologien bei der Zieldiskussion. Des Weiteren tragen die EEG-induzierten Kostenreduktionen – wie oben beschrieben – auch zu einer verstärkten Diffusion erneuerbarer Energietechnologien außerhalb Europas und damit zum globalen Klimaschutz bei. Die Schlussfolgerung, das EEG sei klimapolitisch wirkungslos, ist nach aktuellem Stand damit nicht haltbar.

Trotz Innovationswirkung Veränderungsbedarf

Nach unseren Erkenntnissen bleibt festzuhalten: das EEG hat eine positive Innovationswirkung. Wichtig ist dabei, dass es sowohl die direkten, aber gerade auch die indirekten, in einzeltechnologisch angelegten Untersuchungen nicht abbildbaren und z.T. auf globaler Ebene entstehenden Wirkungen sind, denen nach unseren Erkenntnissen eine zentrale Bedeutung bei der Beurteilung der Innovationseffekte zukommt.

Aus diesem positiven Fazit folgt nicht, dass wir keinen Veränderungsbedarf am EEG sehen. Die positiven Erfahrungen sollten jedoch bei der anstehenden Novellierung des Instrumentariums und der angestrebten Steigerung der Innovationsanreize entsprechend bedacht werden. Dabei sehen wir aber die Novellierung des EEG als nur eine wichtige Komponente im Rahmen der Energiewende: Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass sich die für die Transformation des Energiesystems essentiellen Innovationen am effektivsten durch eine Kombination nachfrage- und angebotsseitiger Maßnahmen in einem ausgewogenen Politikmix fördern lassen.

Hierzu zählt ebenso – auch das zeigen unsere empirischen Ergebnisse sehr deutlich – die Formulierung von glaubwürdigen mittel- und langfristigen Zielen für erneuerbare Energien im Sinne einer missionsorientierten Innovationspolitik. Die Operationalisierung dieser ambitionierten Ziele für die erneuerbaren Energietechnologien durch unterschiedliche politische Instrumente zur Förderung von Angebot und Nachfrage sowie ihre Einbettung in die situativen Rahmenbedingungen ist es also, was den Erfolg einer innovationsorientierten Politik ausmacht – ein Ergebnis, das aus der Perspektive der systemischen Innovationsforschung wenig überraschen kann.
Folgt: Dieses Statement bündelt die Expertise folgender unterzeichnender Experten