Bundesregierung konzediert Bundesrat Minimum

Gegenäußerung zum Bundesrat wg. EEG-Novelle und Besonderer Ausgleichsregelung beschlossen

Am 28.05.2014 hat das Bundeskabinett die Gegenäußerung der Bundesregierung zu den Stellungnahmen des Bundesrates zum EEG (Gegenäußerung zu Länderanträgen bei EEG-Novelle/Gegenäußerung zu Länderanträgen bei Besonderer Ausgleichsregelung) beschlossen. Darin gab sie so gut wie nicht nach. Jetzt müssen die Länder überlegen, ob sie das hinnehmen.

Der Bundesrat hatte sich nur fünf Tage zuvor, am 23.05.2014, mit zwei zentralen Gesetzentwürfen zur Energiewende befasst: Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen standen auf der Tagesordnung der Länderkammer.

Die Ländervertretung hatte zur EEG-Novelle insgesamt 19 Änderungen vorgeschlagen und vier Entschließungen angenommen. Die Bundesregierung stimmte einigen vorgeschlagenen Änderungen zu oder kündigte eine Prüfung an. In der Mehrzahl lehnt die Bundesregierung die Änderungsvorschläge des Bundesrates jedoch ab.

Bei der Besonderen Ausgleichsregelung hatte der Bundesrat insgesamt acht Änderungen vorgeschlagen und zwei Entschließungen angenommen. Die Bundesregierung hat einer von den acht vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, eine weitere wird sie prüfen. Im Juni berät der Bundestag über die Gesetze. In diesem Zusammenhang werden auch die beiden Gesetzentwürfe zu einem Gesetz zusammengeführt. Das reformierte EEG soll zum 1. August 2014 in Kraft treten.
->Quelle(n): bmwi.de; solarify.eu;