UBA: Fracking jetzt regulieren

Hintergrund und Quellen – Derzeitige Regelung

Wesentlich für die Genehmigung von bergbaulichen Aktivitäten und somit auch für die Gewinnung von Erdgas mittels Frackingverfahren ist das bergrechtliche Betriebsplanverfahren gem. §§ 51 ff. Bundesberggesetz (BBergG). § 54 BBergG regelt das Zulassungsverfahren. Gemäß § 55 Abs. 1 BBergG besteht ein Anspruch auf die Zulassung, wenn diverse in § 55 abschließend aufgelistete Voraussetzungen erfüllt sind. Darin sind bis auf die in Nr. 6 geforderte ordnungsgemäße Verwendung und Beseitigung von Abfällen keine weiteren umweltrechtlichen Anforderungen ausdrücklich normiert. Die in Nr. 9 genannten „gemeinschädlichen Einwirkungen der Aufsuchung oder Gewinnung sind nicht mit „öffentlichen Belangen“ gleichzusetzen, sondern betreffen existentielle Belange der örtlichen Gemeinschaft, also eine deutlich erhöhte Gefahrensituation. Umweltbelange sind allerdings gemäß § 48 Abs. 2 BBergG zu berücksichtigen. Danach kann die zuständige Behörde eine Aufsuchung oder Gewinnung beschränken oder untersagen, soweit ihr überwiegende öffentliche Interessen entgegen stehen. Darunter sind alle im Umweltrecht normierten Anforderungen zu verstehen, so auch die des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Das geltende Wasserrecht verlangt die Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens: für eine spätere Bohrung zur Vorbereitung des Frackings, für das Fracking selbst und für das Verpressen des Flowbacks, also des Rückflusses der verpressten Frackingflüssigkeit. Um eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilen zu können, muss eine nachteilige Grundwasserveränderung ausgeschlossen werden können (§ 48 WHG – Besorgnisgrundsatz). Dabei hat die Wasserbehörde ein Bewirtschaftungsermessen. Zurzeit bearbeiten die zuständigen Bergbehörden in Deutschland keine Anträge, die den Einsatz der Fracking-Technologie vorsehen. Dieses Quasi-Moratorium ist juristisch umstritten.

Das nun vorgelegte Fracking-II-Gutachten hat das UBA einem umfangreichen Evaluierungsprozess unterzogen: Die vorläufigen Ergebnisse wurden in einem öffentlichen Workshop im Januar 2014 vorgestellt. Verbände und Fachbehörden konnten das Gutachten kommentieren. Der Tagungsbericht zum öffentlichen Workshop wird mit dem Fracking-II-Gutachten veröffentlicht.

Erstes UBA-Gutachten zu Umweltauswirkungen von Fracking (2012)

Eine wissenschaftliche Bewertung der in der UBA-Stellungnahme von 2011 benannten Risiken erfolgte durch ein im Rahmen des Umweltforschungsplans gefördertes Gutachten „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“. Darin raten die Gutachter davon ab, Fracking derzeit großflächig zur Erschließung unkonventioneller Erdgasvorkommen in Deutschland einzusetzen. Da es nach wie vor an vielen Daten zu den Lagerstätten, den Auswirkungen von Bohrungen sowie den eingesetzten Chemikalien und des sogenannten Flowback (Lagerstättenwasser und Chemikalien) mangelt, empfehlen sie stattdessen im Rahmen von behördlich und wissenschaftlich eng begleiteten Einzelvorhaben schrittweise vorzugehen. Das Gutachten schlägt weiterhin mehrere Änderungen im Berg- und Verwaltungsrecht vor. Neben einem Verbot in Wasserschutzgebieten soll es für jede Erdgasbohrung mit Einsatz der Frackingtechnologie eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben (siehe zweite Karte für Wasserschutzgebiete oben). Ziel ist es unter anderem, die Beteiligungsrechte der Betroffenen und der Öffentlichkeit zu stärken.

Zweites Gutachten zu weiteren Aspekten des Frackings (Abschluss Juli 2014)

Am 22.01.2014 fand ein Fachgespräch mit über 100 Teilnehmern in Berlin statt. Ziel der Veranstaltung war es, die vorläufigen Ergebnisse der Gutachter frühzeitig in die fachliche Diskussion einzuspeisen, um für das endgültige Gutachten möglichst viele Aspekte betroffener Akteure, Verbände und Interessensgruppen berücksichtigen zu können.

Im dem Gutachten werden die im ersten UBA-Gutachten benannten offenen Fragen sowie weitere aktuelle umweltrelevante Themen der Schiefergasgewinnung durch Fracking untersucht. Diese Arbeitspakete werden von einem Forschungskonsortium unter Leitung der RiskCom GmbH bearbeitet:

  1. Monitoringkonzept Grundwasser (RiskCom GmbH)
  2. Frackingchemikalien – Kataster (Anwaltskanzlei Steiner)
  3. Flowback – Stand der Technik bei der Entsorgung, Stoffstrombilanzen (ISAH, Uni Hannover)
  4. Aufbereitung des Forschungsstands zur Emissions-/Klimabilanz (Internationales Institut für Nachhaltigkeitsanalysen und -strategien)
  5. „Scoping“ Untersuchung der Emissions-/Klimabilanz in Deutschland (Internationales Institut für Nachhaltigkeitsanalysen und -strategien)
  6. Induzierte Seismizität (HarbourDom Consulting GmbH)
  7. Naturschutz und konkurrierende Nutzungen (OECOS GmbH)