UBA: Fracking jetzt regulieren

Keine Zulassung für Gas aus Schiefer- oder Kohleflözen

Das Umweltbundesamt (UBA) hat in einem Gutachten gefordert, dass es kein Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas geben dürfe, solange sich wesentliche Risiken dieser Technologie nicht sicher vorhersagen und beherrschen ließen. Die jüngst von den Ministern Gabriel und Hendricks vorgelegten Eckpunkte müssten schnell in ein Gesetz münden. Bislang gebe es lediglich ein von Politik und Wirtschaft getragenes Moratorium, Fracking sei aber derzeit nicht verboten. Das UBA empfahl eine umfangreiche Risikobewertung aller Frackingvorhaben, auch von Erprobungsmaßnahmen. Diese Bewertungen sollten unerlässlicher Bestandteil einer UVP sein, die nach den Eckpunkten von BMWi und BMUB gesetzlich normiert werden soll.

Das Umweltbundesamt (UBA) drängt auf rasche Regulierung: „Fracking ist und bleibt eine Risikotechnologie – und braucht daher enge Leitplanken zum Schutz von Umwelt und Gesundheit. Solange sich wesentliche Risiken dieser Technologie noch nicht sicher vorhersagen und damit beherrschen lassen, sollte es in Deutschland kein Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas geben,“ sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger bei der Vorstellung des neuen, über 600 Seiten starken Fracking-II-Gutachtens des UBA in Berlin.

Verbot der Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein über eine Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes muss kommen

Krautzberger weiter: „Wir haben bisher keine klaren gesetzlichen Vorgaben für die Fracking-Technologie. Diesen äußerst unbefriedigenden Zustand sollte der Gesetzgeber schnell beenden. Zentraler Bestandteil der vorgesehenen Gesetzesänderungen muss ein Verbot der Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein über eine Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes sein, ferner eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Verbot in Wasserschutzgebieten, und zwar für jede Form des Frackings.“ Krautzberger erinnerte daran, dass es lediglich ein von Politik und Wirtschaft getragenes Moratorium gebe, Fracking derzeit aber nicht verboten sei.

Umfangreiche Risikobewertung sämtlicher Fracking-Vorhaben empfohlen

Das Umweltbundesamt empfiehlt eine umfangreiche Risikobewertung sämtlicher Fracking-Vorhaben zur Gas- und zur Erdölförderung. Dies gilt auch für alle Erprobungsmaßnahmen. Diese Bewertungen sollten unerlässlicher Bestandteil einer Umweltverträglichkeitsprüfung sein, die nach den Eckpunkten von BMWi und BMUB gesetzlich normiert werden soll. Das UBA hält wie BMWi und BMUB auch weiter daran fest, jede Form des Frackings in Wasserschutz- und Heilquellschutzgebieten aber auch in anderen sensiblen Gebieten wie im Einzugsgebieten von Seen und Talsperren, Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten ausnahmslos zu verbieten.