Fracking wird verboten – weitgehend

Gabriel und Hendricks haben sich auf Eckpunkte geeingt

Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflöz-Gas wird es zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben“, so der zentrale Satz eines Eckpunktepapiers, das die Minister Hendricks und Gabriel am 04.07.2014 in einem Brief der SPD-Fraktion zugeleitet haben. Denn: „Fracking-Vorhaben zur Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern werden durch das Wasserhaushaltsgesetz verboten“.

Um Gefahren für die Trinkwasserversorgung auszuschließen, solle jede Art von Fracking in Wasserschutz- und Heilquellengebieten sowie in den Einzugsbereichen von Seen untersagt werden. Das Verbot könne auf Trinkwasser-Gewinnungsgebiete ausgeweitet werden.

Es seien dies die strengsten Regeln, die es zu Fracking je gegeben habe, sagte Hendricks am 04.07.2014 in Berlin, und so steht es auch in dem Brief. Im Wirtschafts- und im Bundesumwelt- ministerium soll während der Sommermonate ein entsprechender Gesetzentwurf geschrieben werden. Die notwendigen Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz und Bergrecht sollen im Frühherbst ins Kabinett kommen.

„Die Risiken des Frackings bei der unkonventionellen Förderung von Erdgas, insbesondere bei der Schiefergasförderung, sind nicht abschätzbar. Eine kommerzielle Nutzung, wie zum Beispiel in den USA, kommt vor diesem Hintergrund nicht in Betracht. Nach dem Eckpunktepapier gilt ein solches Verbot mindestens bis zum 31.12.2021. Für die Forschung muss es darüber hinaus einen klar definierten Rahmen geben. Das Papier enthält zudem Regelungen für die seit Jahrzehnten in Deutschland angewandte konventionelle Erdgasförderung im Sandgestein. Hier werden die Auflagen für den Schutz von Umwelt, Gesundheit und Trinkwasser deutlich verschärft. Zonen, in denen es kein Fracking geben darf, werden ausgeweitet und eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird für alle Vorhaben bei der Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen sowie zur Verpressung von Lagerstättenwässern verpflichtend festgeschrieben. Für den Umgang mit Lagerstättenwasser soll es neue, deutlich strengere Regeln geben. Im Bereich des Bergschadensrechts wird die Beweislastpflicht zulasten der Unternehmen und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger verändert.“ (Matthias Miersch, umweltweltpolitischer Sprecher, und Frank Schwabe, zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion in einer Pressemitteilung)