Erstmals Klimawandel als Asylgrund

Bleiberecht in Neuseeland 

Neuseeland hat zum ersten Mal den steigenden Meeresspiegel als Asylgrund mit einbezogen und beim Antrag einer Familie auf Bleiberecht den Klimawandel als Gefahr berücksichtigt. Sigeo Alesana, seine Frau und die beiden Kinder im Alter von fünf und drei Jahren aus dem Pazifik-Inselstaat Tuvalu, die durch den steigenden Meeresspiegel in Mitleidenschaft gezogen wird, dürfen in Neuseeland bleiben, wie ihre Anwältin Carole Curtis berichtete.

Die Kinder seien wegen ihres Alters besonders stark durch Naturdesaster und Folgen des Klimawandels gefährdet, urteilte das Einwanderungsgericht.

Heimatinsel wegen steigenden Meeres verlassen

Die Familie war 2007 illegal nach Neuseeland gekommen. Auch die beiden Kinder sind in Neuseeland zur Welt gekommen. Vor rund einem Jahr war eine andere Familie aus dem Inselstaat Kiribati noch nicht als Klimaflüchtlinge anerkannt worden. Ihre tief liegende Heimatinsel Tarawa hatten sie ebenfalls wegen des steigenden Meeresspiegels verlassen.

Müller: Bei Überschreitung der 2-Grad-Grenze drohen 200 Millionen Klimaflüchtlinge

Die Eisberge vor und der Eisschild auf Grönland werden weniger und dünner, das gesamte Arktiseis droht zu verschwinden – in der Folge steigt der Meeresspiegel weltweit. Die Voraussagen schwanken zwischen wenigen Zentimetern und einigen Metern bis zum Ende dieses Jahrhunderts, wenn die Zwei-Grad-Grenze überschritten wird.

Die Pazifikstaaten fordern nun ob des steigenden Meeresspiegels einen stärkeren Kampf gegen den Klimawandel. Sollte sich nichts ändern, befürchtet das BMZ Millionen Klimaflüchtlinge.

Erst vor kurzem hatte Entwicklungsminister Gerd Müller in einem Zeitungsinterview vor katastrophalen Folgen der Erderwärmung gewarnt, wenn die sieben größten Industriestaaten nicht zu verbindlichen Vorgaben zum Klimaschutz kommen. Wenn die Zwei-Grad-Grenze überschritten werde, „müssen wir mit 200 Millionen Klimaflüchtlingen rechnen, weil sich beispielsweise in Afrika Dürrezonen ausbreiten und Hitzeperioden ungeahnten Ausmaßes entstehen“, sagte Müller der Rheinischen Post.

Neuseeland kein Präzedenzfall

Allerdings taugt die aktuelle Entscheidung  in Neuseeland wohl nicht als Präzedenzfall: Die Behörde begründete ihre Entscheidung nämlich auch damit, dass die Verwandtschaft der Familie bereits seit drei Generationen in Neuseeland lebe und gut integriert sei.
->Quelle: tagesschau.de; orf.at; rp-online.de; orf.at/Tuvalu; und viele weitere