Windwasserstoff-Bündnis will BImSchG ändern

Nutzung erneuerbarer Energien in der Mobilität

Power-to-Gas bietet die Möglichkeit der Nutzung erneuerbarer Energien in der Mobilität. Auf diese Weise kann der Verkehrsbereich seinen Beitrag zur Umsetzung des Energiekonzeptes der Bundesregierung leisten. Eine weitgehende Dekarbonisierung des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs und des motorisierten Individualverkehrs ist, in Ergänzung zu Maßnahmen am Fahrzeug, technisch durch den verstärkten Einsatz von Strom und Wasserstoff beziehungsweise der Batterie- und Brennstoffzellentechnologie und durch die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen langfristig möglich und zur Erfüllung der Energie- und Klimaziele der Bundesregierung bis 2050 sogar notwendig.

Für eine positive Technologieentwicklung bedarf es jedoch geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen, was über die hier vorgebrachten Vorschläge des BMUB hinausgeht. Dies schließt sowohl den Abbau von bestehenden Hemmnissen als auch Marktanreize ein. Im bestehenden Rechtsrahmen sind Anreize zu schaffen, um nicht bedarfsgerecht erzeugten erneuerbaren Strom einer volkswirtschaftlichen Nutzung im Mobilitäts- und Wärmesektor zuzuführen. Besonders die Integration der Mobilität bei der Bewältigung der Herausforderungen der Energiewende wird, im Gegensatz zu einem rein stromorientierten Konzept, zu kostenoptimierten Lösungen führen. Power-to-Gas ist strategisch somit nicht nur ein Stromspeicher, sondern die Brücke zwischen erneuerbarer Stromwirtschaft und nachhaltiger Mobilität. Dabei kann die praxisgerechte Umsetzung von der Anerkennung von Wasserstoff analog zu der bereits bestehenden Anerkennung von Biomethan leicht durchgeführt werden.

Die benötigten Größenordnungen an erneuerbaren Kraftstoffen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen können aus heutiger Sicht – neben Biokraftstoffen – nur durch Wasserstoff und Methan aus dem Power-to-Gas Verfahren bereitgestellt werden. Somit kommt der Power-to-Gas Technologie in der deutschen Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie eine wichtige Rolle zu.

Die erheblichen Chancen zur Senkung der Kosten für die Energiewende aber auch für die industrielle Marktentwicklung, die durch eine Markteinführung in relevanten Größenordnungen erzielbar wären, können unter Beibehaltung des gegenwärtigen Rechtsrahmens nicht genutzt werden. Dieses betrifft einerseits die Senkung der Kosten für die Energiewende aber auch die industrielle Marktentwicklung der Technologie Power-to-Gas.

Der Bundesrat hat am 19.09.2014 einvernehmlich die wesentlichen Punkte in einer Entschließung zum BimSchG betont und Bundestag und Bundesregierung aufgefordert, das Gesetz im Verfahren entsprechend zu ändern. Wörtlich: „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzentwurf zur Integration des Strommarktes in den Kraftstoffsektor durch Aufnahme von Wasserstoff und synthetisch erzeugtem Methan (Power-to-Gas), die mit erneuerbaren Energien gewonnenwurden, zu nutzen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zur Anrechenbarkeit von Power-to-Gas insbesondere Berechnungsverfahren für die Treibhausgasemissionen der eingesetzten Mengen an Wasserstoff und synthetischerzeugtem Methan festzulegen und das Nachweisverfahren zu regeln und hierzu die Ermächtigungsgrundlagen im Gesetzentwurf zu schaffen.“

 

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