CO2-Grenze bis 2020 nicht einzuhalten?

Strom würde durch Stilllegung von 10 GW alter Kohlekraftwerke nur um 0,5 Ct teurer

Emissionsprognosen zeigen, dass das deutsche CO2-Minderungsziel bis 2020 nicht erreicht wird, wenn nicht 70 Millionen Tonnen CO2 zusätzlich eingespart werden. Allerdings ist unklar, wer welchen Beitrag leisten soll. Klar ist lediglich, dass die Politik vor allem bei der konventionellen Stromerzeugung Potenzial identifiziert hat und der fossile Kraftwerkspark gemäß eines aktuellen Entwurfs des „Aktionsprogramms Klimaschutz 2020“ dafür entsprechend „weiterentwickelt“ werden soll. So eine Pressemitteilung der Beratungsgesellschaft enervis, die festgestellt hat, dass die Kilowattstunde Strom nur um einen halben Cent teurer würde, wenn man 10 GW Kohlekraftwerke abschaltete.

Im Rahmen dieser „Weiterentwicklung“ wird u. a. gefordert, durch ordnungspolitische Maßnahmen Kohlekraftwerke vom Netz zu nehmen, um den CO2-Ausstoß der Stromerzeugung bis 2020 entsprechend zu senken. Im Raum steht die vorzeitige Stillsetzung von 10 GW Stein- und Braunkohlekraftwerken. Neben dem Aspekt der CO2-Emissionsminderung ist in einem solchen Szenario insbesondere für die betroffenen Marktteilnehmer und die Stromkunden auch die Wirkung auf den Großhandelspreis von Strom von großem Interesse.

Die Berliner energiewirtschaftliche Unternehmensberatung enervis hat dieses Stilllegungsszenario mit einem unternehmenseigenen Strommarktmodell untersucht und die Preis- und Markteffekte einer solchen vorzeitigen Stilllegung von Kohlekraftwerken analysiert.

Effekte zeitlich begrenzt

Wird unterstellt, dass bis 2020 vorzeitig etwa 6 GW Steinkohlekapazitäten und 4 GW Braunkohlekapazitäten vom Netz gehen, hätte dies im genannten Zeitraum einen preissteigernden Effekt von rund 4 bis 5 €/MWh (0,4 – 0,5 Cent/kWh) auf den durchschnittlichen jährlichen Börsenstrompreis (EPEX-Baseload).

Ebenfalls ergeben sich Auswirkungen auf den Ausstoß der CO2-Emissionen des deutschen Kraftwerksparks: der CO2-Ausstoß der deutschen Stromerzeugung würde sich in einem solchen Stilllegungsszenario zwangsläufig reduzieren, was einen deutlichen Beitrag zu den zusätzlich notwendigen Reduktionsmengen bis 2020 leistete.

Beide Effekte sind jedoch zeitlich begrenzt: spätestens wenn die vorzeitig stillgelegten Kraftwerke auch ohne Vorgaben (altersbedingt) vom Netz gegangen wären, ergeben sich nur noch geringe bzw. keine Differenzen mehr gegenüber einem Szenario ohne Kohlestilllegungen.
->Quelle: enervis 2014