Fracking-Gesetzentwurf liegt Ländern und Verbänden vor

Stellungnahmen bis 23.01.2015

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum umstrittenen Fracking veröffentlicht. Am 19. Dezember 2014 haben Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und Bundesumweltministerium (BMUB) gemeinsam die Referentenentwürfe zur Anwendung der Fracking-Technologie und damit im Zusammenhang stehender Tiefbohraktivitäten an die Länder und Verbände versandt. Diese haben bis zum 23. Januar 2015 Zeit, um zu den Entwürfen Stellung zu nehmen.

Konkret geht es um Änderungen der bergrechtlichen Vorschriften bei der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben und der Allgemeinen Bundesbergverordnung sowie des Bundesberggesetzes und der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung. Die im Zuständigkeitsbereich des BMUB liegenden Änderungsentwürfe des Wasserhaushalts-, des Bundesnaturschutzgesetzes und anderer Umweltregelungen werden auf der Internetseite des BMUB veröffentlicht.

Hendricks: „Gesundheits- und Trinkwasserschutz haben absolute Priorität“

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Fracking zur Erdgasgewinnung ist eine in Deutschland derzeit besonders umstrittene Technologie. Die Bundesregierung nimmt die Sorgen der Bevölkerung sehr ernst. Die Bundesregierung möchte erreichen, dass diese Debatte auf rationaler Grundlage und mit wissenschaftlich gewonnenen Informationen geführt werden kann. Sie hat sich deshalb auf ein Regelungspaket verständigt, das einem Grundsatz folgt: Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers haben absolute Priorität.“

Das Regelungspaket enthält neben Änderungen im Wasserhaushalts- und Bundesnaturschutzgesetz auch mehrere Änderungen bergrechtlicher Verordnungen. Die Gesetzes- und Verordnungsvorschläge berücksichtigen auch die vorgelegten Gutachten und fachlichen Diskussionen und beruhen daher auf einer breiten wissenschaftlichen Basis und öffentlichen Debatte. In allen „sensiblen Gebieten“, die der Trinkwassergewinnung oder dem Naturschutz dienen, ist jede Art Fracking zukünftig bundesgesetzlich verboten oder kann zumindest von den Ländern untersagt werden.

Auswirkungen auf die Umwelt erforschen

Da die Fachleute derzeit beim Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein mangels eigener nationaler Erfahrungswerte die Auswirkungen noch nicht abschätzen können, soll Fracking zur Erdgasgewinnung in diesen Gesteinen in bestimmter nicht ausreichender Entfernung zum nutzbaren Grundwasser auch in anderen Gebieten gesetzlich verboten werden. Um diese Kenntnislücken zu schließen, sollen hier zunächst nur Probebohrungen zur Erforschung der Auswirkungen auf die Umwelt möglich sein, wenn strenge Auflagen eingehalten werden. Sind diese Probebohrungen erfolgreich, kann die Behörde unter strengsten Auflagen und bei Vorliegen eines „Attestes“ einer unabhängigen Sachverständigenkommission in Einzelfällen eine Zulassung für den Einsatz der Fracking-Technologie erteilen.

Ob eine Genehmigung tatsächlich erteilt wird, liegt aber nach wie vor in der Verantwortung der zuständigen Wasserbehörden in den Ländern. Es gilt der wasserhaushaltsrechtliche Besorgnisgrundsatz. Es wird sich zeigen, ob die betreffenden Unternehmen diese Anforderungen erfüllen können und den harten Praxistest bestehen. Eine Befristung der Regelungen ist nicht vorgesehen. Die Bundesregierung beabsichtigt, auch das Fracking in anderen Gesteinsformationen als Schiefer- und Kohleflözgestein und in großer Tiefe strengen Auflagen zu unterwerfen.

Länder und Verbände werden beteiligt

Es sollen die strengsten Regeln eingeführt werden, die es in diesem Bereich in Deutschland jemals gab. Gleichzeitig schließt die Bundesregierung aber eine Technologie auch nicht für alle Ewigkeit aus, sondern will eine kontrollierte und sorgfältige Untersuchung möglicher Auswirkungen auf die Umwelt und den Untergrund ermöglichen. Ein komplettes, einschränkungsloses Verbot des Fracking wäre im Vergleich zur Zulassung anderer ebenfalls risikobehafteter gewerblicher Tätigkeiten vor dem Hintergrund des Übermaßverbots problematisch.

Basis der Gesetz- und Verordnungsentwürfe sind die von Bundesumweltministerin Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Gabriel im Sommer 2014 vorgestellten Eckpunkte sowie die Koalitionsvereinbarung. Am 19. Dezember 2014 hat das Bundesumweltministerium den Gesetzentwurf zur Beteiligung der Länder und Verbände versandt. Parallel wurden auch die bergrechtlichen Regelungen zum Fracking vorgenommen. Diese liegen in der Zuständigkeit des Bundeswirtschaftsministeriums, auf dessen Internetseite nähere Informationen dazu abrufbar sind.

VKU: überfällig

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hält eine gesetzliche Regelung im Sinne eines „Wasserschutzgesetz“ für überfällig. Aus Sicht des VKU müssen die geplanten Regelungen den Schutz des Trinkwassers und seiner Ressourcen vor den Risiken des Fracking umfassend sicherstellen. Dabei sollten die Verbotszonen so ausgelegt werden, dass keine ober- und unterirdische Gefahr für die Trinkwassergewinnung besteht. Die vorliegenden Entwürfe bedeuten zwar eine deutliche Verbesserung zum Status quo, sind aber noch nicht ausreichend. Der VKU fordert ein generelles Verbot von Fracking jeglicher Art in allen Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen. Dieses Verbot sollte auch für die Entsorgung der Abfälle aus den Vorhaben gelten.

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