Kooperationsverbot im Wissenschaftsbereich gelockert

Bundesrat stimmt zu

Der Bundesrat hat die Grundgesetzänderung zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich am 19.12.2014 einstimmig passieren lassen. Das Gesetz wird nun Bundespräsident Joachim Gauck zur Unterschrift vorgelegt.

Es lockert das sogenannte Kooperationsverbot, das durch die Föderalismusreform I in die Verfassung eingefügt worden war. Das Kooperationsverbot erlaubte dem Bund bisher nur in engen Grenzen, Hochschulen finanziell zu fördern. Die Neufassung von Artikel 91b Absatz 1 GG schafft nun die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine erweiterte Kooperation von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich.

[note Art 91b GG (ALT)
(1) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung
zusammenwirken bei der Förderung von:
1. Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen;
2. Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen;
3. Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten.
Vereinbarungen nach Satz 1 Nr. 2 bedürfen der Zustimmung aller Länder.

NEU:

(1) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Vereinbarungen, die im Schwerpunkt Hochschulen betreffen, bedürfen der Zustimmung aller Länder. Dies gilt nicht für Vereinbarungen über Forschungsbauten einschließlich Großgeräten.]

Der Bund durfte sich bislang nur zeitlich begrenzt an der Finanzierung der Hochschulen beteiligen. Universitäten in Deutschland können nun mit mehr und vor allem kontinuierlicherer Förderung aus Bundesmitteln rechnen. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sprach in der Debatte von der „längst überfälligen Korrektur eines Fehlers“. „Ich denke, da geht noch mehr“, sagte auch Nordrhein-Westfalens Bildungsministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). „Wir könnten viel, wenn wir zusammenstünden“, warb auch sie für ein Ende des Kooperationsverbots.

Widerstand der Union und aus einigen Ländern

Forderungen, das Kooperationsverbot auch bei Schulen zu streichen, waren am Widerstand der CDU/CSU und aus verschiedenen Bundesländern gescheitert. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) beschränkte sich in ihrer Rede denn auch auch die Unterstützung der Neuregelung für Hochschulen. Sie hob aber hervor, damit bleibe „die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für die Hochschulen“ gleichwohl unangetastet.

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