Vergleich bei Offshore-Kapazitätszuweisung

EnBW und BNetzA einig

Mit einem Vergleich vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ist ein drohender Stillstand des Windenergie-Ausbaus auf dem Meer abgewendet worden. Der Investor EnBw einigte sich am Donnerstag nach stundenlangen Verhandlungen überraschend mit der Bundesnetzagentur. Das Eilverfahren sei damit erledigt, sagte ein Gerichtssprecher.

In der EnBW-Erklärung laute das so: „Auf Empfehlung des OLG Düsseldorf haben die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Benehmen mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) einen Vergleich bezüglich der Kapazitätszuweisung für deutsche Offshore-Windparks geschlossen. Anlass für diese Entscheidung war ein Eilantrag der EnBW gegen das sogenannte Kapazitätszuweisungsverfahren.“

Dirk Güsewell, Leiter der Geschäftseinheit Erzeugung und Portfolioentwicklung bei der EnBW, bestätigt, der „jetzt geschlossenen Vergleich ermöglicht uns die Kapazitätssicherung für unsere Offshore-Windparks im Netzcluster 8 und damit die Fortsetzung der Projektverfolgung. Außerdem macht er den Weg frei für weitere Investoren von Offshore-Windparks, die dringend auf die Zuweisung von Netzanschlusskapazität gewartet hatten.“

Die EnBW hatte im Oktober 2014 gegen die Art und Weise der von der Bundesnetzagentur vorgesehenen Kapazitätszuweisung beim OLG Düsseldorf Beschwerde eingelegt und anschließend einen Eilantrag gestellt. Hintergrund waren die Planungen der BNetzA, die seit langem und über mehrere Gesetzesnovellen hinweg vorgesehene Anbindungssituation der Offshore-Windparks in einem Teil der Nordsee kurzfristig abzuändern. Hierzu hatte die BNetzA Ende August ein sogenanntes „Kapazitätsverlagerungsverfahren“ gestartet. Durch dieses Verfahren würde die noch verfügbare Anbindungsleistung der Netzanbindung BorWin 3 – nach Auffassung von EnBW willkürlich – von 850 Megawatt auf nur noch 450 Megawatt verknappt. Einzig in diesem Netzanschlusscluster wäre somit eine Versteigerung der Netzanschlusskapazität erforderlich geworden.

Im jetzt geschlossenen Vergleich verpflichtet sich die Bundesnetzagentur, neben einer kurzfristigen Kapazitätszuweisung für den EnBW-Offshore-Windpark Hohe See, bis Ende des ersten Quartals 2015 weitere freie Kapazität so zur Ausschreibung zu bringen, dass sich EnBW um weitere Kapazitätszuweisungen im Netzcluster 8 bewerben kann. Im Gegenzug hat sich EnBW verpflichtet, die Eilanträge zurückzuziehen.

->Quelle: enbw.com