Das ändert sich mit dem Jahreswechsel

Themen Energie, Verkehr und Forschung

Erstmals gilt ab dem 01.01.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Der Rentenbeitragssatz sinkt um 0,2 Prozent. Wer in eine andere Stadt oder in ein anderes Bundesland zieht, kann sein Kfz-Kennzeichen mitnehmen. Der Bund übernimmt das BAföG vollständig. Diese und viele andere Neuregelungen treten zum Jahrewechsel in Kraft. Solarify dokumentiert die Bereiche Energie, Verkehr und Forschung aus einer Mitteilung der Bundesregierung.

EU-Energielabel auch beim Online-Kauf Pflicht

Ab 01.01.2015 gelten für den Online-Handel mit Elektrogeräten strengere Regeln. Online-Shops müssen dann auch das EU-Energielabel mit Etikett und Datenblatt in die Produktinformation aufnehmen. Das gilt zunächst für Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Raumklimageräte, Fernseher, Staubsauger, elektrische Lampen und Leuchten. Die Pflicht wird schrittweise auf andere Gerätegruppen ausgedehnt. Energielabel beim Online-Kauf

Austauschpflicht für alte Heizgeräte

Ab dem 01.01.2015 dürfen Heizgeräte, die vor dem 01.01.1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betrieben werden. Das gilt für Heizkessel, die Erdgas, Heizöl oder Strom nutzen, um Wärme zu erzeugen. Von dieser Regelung nicht betroffen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel. Eine weitere Ausnahme gilt für Heizkessel in Häusern, in denen der Eigentümer bereits vor Februar 2002 gewohnt hat. Austauschpflicht für alte Heizgeräte

EEG-Umlage sinkt 2015

Der Beitrag für Ökostrom, die sogenannte „EEG-Umlage“ (Erneuerbare-Energien-Umlage), sinkt 2015 auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde. 2014 betrug sie 6,24 Cent. Die Umlage ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die aus Wind, Wasser und Sonne Strom produzieren. Die entstehenden Kosten werden über die EEG-Umlage auf die Stromkunden verteilt. EEG-Umlage sinkt

Stromverbrauch von Kaffeemaschinen senken

Ab dem 01.01.2015 werden Haushalts-Kaffeemaschinen, die neu in den Handel kommen, weniger Energie verbrauchen. Denn sie gehen automatisch – je nach Gerätetyp – nach fünf bis 40 Minuten aus. Nach Berechnungen der EU lassen sich so bis zu zehn Euro im Jahr sparen. Stromeffizienz Kaffeemaschinen

Stromverbrauch von Haushaltsbacköfen und Dunstabzugshauben senken

Auch neue Haushaltsbacköfen und Dunstabzugshauben dürfen ab dem 01.01.2015 nur noch mit dem EU-Energielabel in den Handel. Die entsprechende EU-Verordnung dazu ist bereits am 20.02.2014 in Kraft getreten. Dabei gilt: Haushaltsbacköfen müssen ab 20. Februar 2015 mindestens die Energieeffizienzklasse C aufweisen, ab 2016 mindestens B und ab 2019 mindestens A. Für Dunstabzugshauben gilt: Sie müssen ab 2015 mindestens die Energieeffizienzklasse F, ab 2017 mindestens E und ab 2019 mindestens D erreichen. Stromeffizienz Haushaltsbacköfen

Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“

Ab dem 01.01.2015 steigt der Höchstbetrag für den Zuschuss zur Energieberatung auf 8.000 Euro. Das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ unterstützt neben der Energieberatung nun auch die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen und ein Konzept zur Nutzung von Abwärme. Kleine Unternehmen mit weniger als 10.000 Euro Energiekosten erhalten ein gefördertes Beratungsangebot mit einem Höchstbetrag von 800 Euro. Ansprechpartner für das Förderprogramm ist nicht mehr die KfW, sondern das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Förderprogramm Energieberatung
Folgt: Energetische Gebäudesanierung: Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen