Riskante Smart Meter?

Kritik aus Verbrauchersicht

Bereits der grundsätzliche Ansatz der aktuellen Rollout- Pläne ist – den Autoren der Studie folgend – bedenklich. Weil Smart Meter nicht attraktiv genug, zu teuer und unsicher sind, und sie deshalb nicht freiwillig eingebaut werden, solle „der Rollout mit der ordnungsrechtlichen ‚Brechstange‘ in Form von Einbaupflichten durchgesetzt und über regulierte Entgelte finanziert werden“. Deutlich sinnvoller und Akzeptanz schaffender sei dagegen ein marktbasierter Ansatz nach den Grundsätzen Freiwilligkeit, Transparenz und Kontrolle. Energieversorger und andere Dienstleister sollten Verbraucher_ innen mit attraktiven Angeboten überzeugen und binden.

Weitere Kritikpunkte:

  • Zusatzkosten höher als Nutzen – Sowohl die geltenden als auch die zurzeit diskutierten Einbaupflichten seien besonders deswegen abzulehnen, weil sie den Betroffenen keinen ausreichenden Nutzen brächten. Denn das Energie-Einsparpotenzial durch Smart Meter-basiertes Energiemanagement in Privathaushalten sei „deutlich geringer als die zu zahlenden Entgelte. In Zeiten hoher Strompreise sind solche Zusatzkosten nicht vermittelbar“. Dies gelte erst recht für den vorgeschlagenen „Systemkostenbeitrag“, den jeder Haushalt zahlen soll.
  • Datenschutz und „Big Data“ – Der Smart Meter-Rollout erhöhe das Risiko für die Ausforschung von Lebensgewohnheiten. Die datenschutzrechtliche Relevanz der Nutzerprofile erhöht sich, wenn der Energieverbrauch sekundengenau gemessen und in Echtzeit übertragen und diese Informationen weiter aufgeschlüsselt werden, und sie potenziere sich, wenn die Daten mit solchen aus anderen Quellen verknüpft würden.
  • Hohes Sicherheitsrisiko durch Cyberangriffe und Zweifel an Abwehrqualität – Ein weiteres Gefährdungspotenzial sei die Bedrohung durch Hacker. Die fortschreitende Vernetzung erhöhe das Risiko für die Privathaushalte, die gezwungen würden, Smart Meter einzubauen. Smart Meter als „klassische“ Einfallstore für Hacker erhöhten das Risiko des Datenmissbrauchs und der Datenmanipulation durch unbefugte Dritte deutlich. Jeder in Haushalten eingebaute und in das Smart Grid vernetzte Smart Meter sei ein potenzieller Angriffspunkt – auch für die gesamten IT-Systeme. Angriffe auf EVU, Netz- und Kraftwerksbetreiber seien heutzutage eine reale und präsente Bedrohung. Die Risiken nähmen durch Entwicklung von Cloud-Diensten, Virtualisierung und Mobile Computing stetig zu. Es bestünden Zweifel, ob die Abwehrkapazitäten der Behörden und der Branche mit der zunehmenden Komplexität und den Fähigkeiten der Cyber-Angreifer Schritt halten könnten.

Last- und EinsMan mit Prosumer-Anlagen nicht erforderlich – Kosten unverhätnismäßig

Smart Meter-basiertes Last- und EinsMan sei zwar neuer Hoffnungsträger für die Befürworter eines flächendeckenden Smart Meter-Rollouts. Die Einbaupflicht führe aber auch hier zu hohen Kosten, die den wirtschaftlichen Betrieb kleinerer Prosumer-Anlagen gefährdeten. Die Kosten seien nicht ausreichend gerechtfertigt und damit unverhältnismäßig. Denn weder liege ein nachvollziehbarer Nutzen vor, noch sei es erforderlich, „kleinste Prosumer-Anlagen flächendeckend in das Last- und EinsMan der Netzbetreiber zu integrieren. So hat eine aktuelle Studie der Verbraucherzentrale NRW ergeben, dass die für die Netzstabilität verantwortlichen Netzbetreiber selbst langfristig kaum Bedarf sehen, Kleinstanlagen zum Zweck der Netzentlastung zu regeln; sie lehnen deren Einbeziehung als zu aufwändig ab. Daher sollten kleine PV-Anlagen und BHKW bis mindestens 10 kWp von einer Einbaupflicht ausgenommen und gänzlich von einer Einbaupflicht bei Wärmepumpen und Elektromobilen zwecks Lastmanagement  Abstand genommen werden.

Marktbasierter Ansatz ordnungsrechtlichen Einbaupflichten vorzuziehen

Auch in diesem Zusammenhang kann und solle nach Überzeugung von Schneidewindt und Sieverding der Vorzug einem marktbasierten Ansatz gegenüber ordnungsrechtlichen Einbaupflichten gegeben werden. Ein Beispiel für die freiwillige netzdienliche Einbindung von Prosumer-Anlagen gebe es bereits: „Nach § 14a EnWG können Haushalte dem Netzbetreiber die Fernsteuerung ihrer Wärmepumpen und Elektromobile ‚zum Zwecke der Netzentlastung‘ anbieten und bezahlen im Gegenzug nur ein reduziertes Netzentgelt. Aber auch diese Regelung entfaltet noch keine Wirkung, da es an der konkretisierenden Verordnung noch fehlt. Nach den Empfehlungen der KNA soll diese Regelung durch eine Einbaupflicht ersetzt werden, ohne dass sie sich in der Praxis hätte bewähren können.“
Folgt: Fazit der Studie