OVG Schleswig kippt Windplan

Albig: „Mehr, nicht weniger Windräder im Land“

Die Landesregierung rechnet nun eher mit noch mehr Windrädern denn weniger im Land, denn, so Ministerpräsident Torsten Albig (SPD): „Die Entscheidung führt im Ergebnis zu mehr Windenergie, nicht zu weniger. Es wird keinen Planungsstopp geben“. Die Entscheidung stärke Investoren, denn jetzt gebe es mehr Flächen für Windräder zwischen Nord- und Ostsee. „Die Investoren, die Windkraftanlagen bauen möchten, werden sich in den vorgegebenen Stromnetzkorridoren bewegen wollen“, sagte er. Die Landesregierung habe bei der Ausweisung von Eignungsflächen großen Wert auf Akzeptanz in der Bevölkerung gelegt. „Ziel war ein ehrgeiziger, aber besonders im Hinblick auf den Umweltschutz auch behutsamer Ausbau der Windenergienutzung sowie eine bürgernahe Landes- und Regionalplanung.“ Dies habe das Gericht in diesem Umfang nicht als rechtlich zulässig erachtet. Die Landesregierung will nach der Analyse des Urteils die notwendigen rechtlichen und planerischen Schlussfolgerungen ziehen.

Bundesverband Windenergie: Akzeptanz wird durch Bürgerenergie gewährleistet

Zum Urteil sagt BWE Landesvorstand Reinhard Christiansen: „Die Energiewende und allen voran die Windenergie genießt in Schleswig-Holstein eine ungebrochen hohe Akzeptanz. Das liegt vor allem an der breiten Bürgerbeteiligung. Neun von zehn Windmühlen drehen sich zum Beispiel in Nordfriesland in Bürgerhand. Hier sind wir Vorbild. Diese hohe Akzeptanz darf durch das Urteil nicht gefährdet werden. Wir appellieren an die Gemeinden, Planer und Investoren, sich bei der zukünftigen Planung an einen Tisch zu setzen“.

Bereits gebaute Windkraftanlagen auf diesen Flächen genießen Bestandsschutz. Zum Zeitpunkt des Urteils genehmigte Anlagen dürfen gebaut werden. Neue bzw. bereits vorliegende Anträge auf Genehmigung zusätzlicher Windkraftanlagen würden einzelfallbezogen unter Beachtung der Eckpunkte des OVG-Urteils und der genehmigungsrechtlichen Vorschriften (Baugesetzbuch und Bundesimmissionsschutzgesetz) von den zuständigen Behörden geprüft.

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