Bundesrat billigt Energieaudits für Unternehmen

Energieeinsparpotenziale nutzen

Große Unternehmen müssen künftig ihren Energieverbrauch alle vier Jahre mit Energieaudits überprüfen – erstmals zum 05.12.2015. Dies sieht ein Bundestagsbeschluss vor, den der Bundesrat am 06.03.2015 billigte. In einer begleitenden Entschließung fordern die Länder, den Aufwand für die Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Gerade wegen der kurzen Frist bis zum Jahresende stellten die Audits eine große organisatorische und finanzielle Herausforderung dar.

Ziel des Gesetzes ist es, Einsparpotenziale der Unternehmen festzustellen und zu nutzen. Es setzt einen Teil einer europäischen Richtlinie um, die die Energieeffizienz der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent steigern will.

Baake: „Im ureigenen Interesse der Unternehmen“

Wirtschafts- und Energie-Staatssekretär Rainer Baake hierzu: „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie und der deutschen Energieeinsparziele. Eine umfassende Information über Energieeinsparpotenziale im Unternehmen über die sogenannten Energieaudits liegt im ureigenen Interesse der Unternehmen. Gut informierte Unternehmen investieren mehr in Energieeffizienz und fördern damit auch ihre Wettbewerbsfähigkeit. Zugleich wird mit dem Gesetz eine Sofortmaßnahme des Nationalen Aktionsplans für Energieeffizienz umgesetzt.“

Durch das Gesetz sollen große Unternehmen verpflichtet werden, bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre Energieaudits durchzuführen. Bereits heute werden Energieaudits in vielen Unternehmen genutzt, um systematisch Verbesserungschancen in betrieblichen Energieversorgungssystemen zu identifizieren und unter Berücksichtigung der jeweiligen Kosten wirtschaftlich sinnvoll zu erschließen. Das BAFA wird als Hilfestellung für Unternehmen bei der Umsetzung der Auditpflicht ein Merkblatt veröffentlichen, in dem auf spezielle Fragen, z. B. der Auditpflicht bei Unternehmen mit einer Vielzahl von Filialen, eingegangen wird.

Das Gesetz wird dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und tritt nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich Ende April/Anfang Mai 2015 in Kraft.

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