BMWi bringt „Intelligente Netze“ auf den Weg

BMWi stellt Eckpunkte für „Verordnungspaket Intelligente Netze“ vor

Das BMWi hat am 12.03.2015 zu einem Sonderworkshop des Plenums der Plattform Energienetze eingeladen und die mit Pressemitteilung vom 09.02.2015 veröffentlichten Eckpunkte für die Ausgestaltung des „Verordnungspakets Intelligente Netze“ vorgestellt. Neben dem Sonderworkshop werden die Eckpunkte auch auf Arbeitsebene in Sondersitzungen der Arbeitsgemeinschaft Intelligente Netze und Zähler der Plattform Energienetze vorgestellt und mit den Teilnehmern diskutiert.

Verordnungspaket „Intelligente Netze“

Entscheidende Rechtsgrundlagen schafft jetzt das sogenannte Verordnungspaket Intelligente Netze: Mit einem Schwerpunkt auf intelligente Messsysteme und Zähler werden mit diesem Verordnungspaket die „Intelligenten Netze“ auf den Weg gebracht. Das Verordnungspaket wird die folgenden Bestandteile enthalten:

  1. Eine Messsystemverordnung als technische Grundlagen-Verordnung, die technische Vorgaben (sog. Schutzprofile und Technische Richtlinien) zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität enthält.
  2. Eine Datenkommunikationsverordnung, die regelt „wer welche Daten wie oft von wem zu welchem Zweck“
    bekommen darf/soll.
  3. Eine „Rollout“-Verordnung, die alle Fragen des Rollouts („wer ist wann zum Einbau verpflichtet?“) und der
    Finanzierung regelt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie strebt an, vor der Sommerpause dem Bundeskabinett ein „Verordnungspaket intelligente Netze“ zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Verordnungspaket wird auf Basis folgender Eckpunkte erarbeitet:

  1. Sichere und effiziente Kommunikation im intelligenten Netz
  2. Nachhaltige Modernisierung der Zählerinfrastruktur, aber „kein genereller Rollout“
  3. Abschließende Regelung von Einbauverpflichtungen: Stufenweiser Ausbau intelligenter Messsysteme; intelligenter Zähler als Basisinfrastruktur
  4. Variable Tarife unterstützen, Bilanzierungsverfahren kosteneffizienter machen, Anreize für eine Flexibilisierung auf Last- und Erzeugungsseite schaffen
  5. Wettbewerb stärken, Liegenschaftsmodernisierung ermöglichen, Bündelangebote erleichtern, Kosten senken
  6. Datenschutz und Datensicherheit
  7. Breites Informationsangebot

->Quelle: Eckpunkte für das „Verordnungspaket Intelligente Netze