Fast 1,5 Millionen Anlagen erzeugen Öko-Strom

DEW aktualisiert Publikation zu Erneuerbaren Energien – Markt- und Systemintegration der Erneuerbaren Energien weiter vorantreiben

In Deutschland haben 2013 insgesamt 1,48 Millionen Anlagen Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt. Den zahlenmäßig größten Anteil daran hatte die Solarenergie mit rund 1,4 Millionen Anlagen, gefolgt von 23.024 Windenergieanlagen an Land und 13.589 Biomasseanlagen. Das haben aktuelle Auswertungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ergeben.

Die meisten EEG-fähigen Anlagen standen in Bayern (473.274), Baden-Württemberg (270.441) und Nordrhein-Westfalen (215.824). So wurden im Freistaat im Bundesvergleich bislang die meisten Photovoltaik- (465.399) und Biomasseanlagen (3671) installiert. Die meisten Windenergieanlagen an Land (5361) standen allerdings in Niedersachsen. Dies führte aufgrund der intensiven Windnutzung mit höheren Volllaststunden wiederum dazu, dass Niedersachsen im Vergleich mit allen anderen Bundesländern den meisten Strom aus EEG-Anlagen erzeugt hat (22,94 Mrd. kWh). Danach folgten Bayern (20,55 Mrd. kWh) und Nordrhein-Westfalen (13,26 Mrd. kWh).

„Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung steigt weiter an. Damit steigt jedoch auch die Verantwortung der regenerativen Energieträger für das Gesamtsystem der Energieversorgung. Die Markt- und Systemintegration der regenerativen Energien muss weiter vorangetrieben werden. Mit der Novellierung des EEG im vergangenen Jahr wurden dafür erste, richtige Schritte getan. Um die Erneuerbaren Energien besser in das Gesamtsystem zu integrieren, muss zum Beispiel auch der Ausbau der Stromnetze – sowohl auf Übertragungs- als auch auf Verteilnetzebene – erfolgen“, erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Außerdem bleibe der Bedarf an konventionellen Reserve-Kapazitäten für Zeiten bestehen, in denen die Erneuerbaren keinen Strom liefern.

Ein wichtiger Schritt zur weiteren Marktintegration der Erneuerbaren Energien sei der positive Verlauf der ersten Auktion für Photovoltaik-Freiflächenkraftwerke gewesen. „Damit wird deutlich, dass die wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe für Erneuerbare Energien per Ausschreibung grundsätzlich funktionieren kann. Dieses Verfahren hatte der BDEW unter anderem für eine grundlegende Reform des EEG im Jahr 2014 vorgeschlagen. Denn Auktionsverfahren sind bei ausreichend vorhandenem Wettbewerb und bei entsprechender Ausgestaltung geeignet, neben der Mengensteuerung auch eine hohe Kosteneffizienz bei der Förderung der Erneuerbaren Energien zu erreichen. Die ersten Ergebnisse müssen noch genauer ausgewertet und die weiteren Ausschreibungsrunden abgewartet werden, bevor eine fundierte Einschätzung möglich ist und notwendige Rückschlüsse gezogen werden können“, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Die Ausschreibung von PV-Freiflächenkraftwerken sei nur der Anfang zur schrittweisen Markt- und Systemintegration von Erneuerbaren Energien. Ab dem Jahr 2017 soll auch die Förderhöhe für die weiteren Erneuerbaren Energien per Ausschreibung ermittelt werden. Die Übertragung der Ergebnisse für solare Freiflächenkraftwerke auf andere Technologien müsse jedoch äußerst sorgfältig erfolgen, da es große Unterschiede hinsichtlich Technik, Planungszeiträumen, Genehmigungsrecht und Finanzierungsstrukturen gebe. Insbesondere für Wind-Onshore seien spezifische Ausschreibungsaspekte zu entwickeln, da weder die Technologie, noch Projektentwicklung und Akteursstruktur mit solaren Freiflächenkraftwerken vergleichbar seien. Der BDEW begleite die Vorbereitung der für 2017 geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes weiter intensiv, so Müller.

->Quelle: bdew.de