Milliarden-Schlappe für AKW-Betreiber

EuGH billigt Brennelementesteuer – Klage abgewiesen

Die Brennelemente-Steuer hat Milliarden in deutsche Finanzkassen umgeleitet – dem Finanzminister verhalf sie zur schwarzen Null. Nach der Verlängerung des Atomausstiegs wurde die Steuer 2011 eingeführt, weil die Atomkraftwerke bis 2016 weiterlaufen sollten. Doch dann kamen Fukushima und die Energiewende – die Energiekonzerne, allen voran RWE und E.ON, fordern  ihr Geld zurück. Die Steuer sei hinfällig, so die Energieriesen und klagten – eine Klage kam bis zum EuGH in Luxemburg. Dieser wies am 04.06.2015 deren Rechtmäßigkeit ab (Az: C-5/14). Die deutsche Brennelementesteuer ist mit EU-Recht vereinbar. Doch die Stromriesen hoffen weiter.

Die deutsche Brennelementesteuer ist laut EuGH weder eine unzulässige Steuer auf Energieerzeugnisse noch eine unzulässige Verbrauchssteuer. Umweltministerin Barbara Hendricks hält die EU-Entscheidung für ein triftiges Argument, die milliardenschwere Steuer so lange zu erheben, bis das letzte Atomkraftwerk vom Netz geht. „Neben den festen Daten für das Abschalten der einzelnen Atomkraftwerke gehört dazu auch, dass über die Kernbrennstoffsteuer mehr Wettbewerbsgleichheit zwischen den Energieträgern hergestellt wird.“

Wegen der stufenweisen Abschaltung der Atomkraftwerke betrugen die Einnahmen vorerst ca. 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Seit Anfang 2011 müssen die Konzerne für jedes Gramm Kernbrennstoff 145 Euro an den Fiskus abführen. E.ON hat nach eigenen Angaben bislang mehr als zwei Milliarden Euro Brennelementesteuer gezahlt, RWE und EnBW je mehr als eine Milliarde.

Nun verbiete EU-Recht zwar neben der Umsatzsteuer eine weitere Abgabe auf bestimmte „Energieerzeugnisse“, die zur Stromproduktion verwendet werden. Die in Deutschland besteuerten Brennelemente seien in der entsprechenden abschließenden Liste aber nicht genannt. Eine gesonderte Besteuerung der Energieträger sei durchaus zulässig, betonte der EuGH. Auch handle es sich nicht um eine neben der Umsatzsteuer unzulässige zusätzliche Verbrauchssteuer auf elektrischen Strom. Denn die Steuer sei nicht an die Menge des verkauften Atomstroms gekoppelt.

EVU hoffen auf Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht will ebenfalls noch 2015 über die Brennelementesteuer entscheiden. Das Finanzgericht Hamburg ist der Meinung, der Bund sei für die Einführung einer solchen Steuer gar nicht zuständig. Das lässt die EVU hoffen.

Aktuell ist die Brennelementesteuer vorerst bis Ende 2016 befristet. Als Konsequenz des Luxemburger Urteils fordern Greenpeace und BUND sowie die Grüne Bundestagsfraktion eine Fortführung der Steuer auch über 2016 hinaus. Barbara Hendricks sah das ebenso.

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