Digitalisierung Energiewende

BMWi eröffnet Konsultation zu intelligenten Messsystemen

Intelligente Messsysteme können eine wichtige Rolle beim Ausbau erneuerbarer Energien spielen. Die Visualisierung des Energieverbrauchs und die digitale Vernetzung ermöglichen eine effizientere Nutzung von Energie und maßgeschneiderte Tarife für Verbraucher. Um Smart Meter Gateways als sichere Kommunikationsplattformen für ein intelligentes Netz zu nutzen, müssen insbesondere Sicherheitsaspekte klar geregelt werden. Das BMWi will hierfür die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen.

Foto © Gerhard Hofmann/Agentur Zukunft

Dazu hat das BMWi im Februar 2015 Eckpunkte  für ein Regelungspaket präsentiert, die in einem breit angelegten Prozess konsultiert wurden. Am 21.09.2015 hat das BMWi auf Basis der Konsultationsergebnisse einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ vorgelegt – der den Einsatz intelligenter Messsysteme sicher und kosteneffizient vorantreiben soll. Länder und Verbände können sich bis zum 14. bzw. 9. Oktober zum Entwurf äußern.

Die zentralen Aspekte des Regelungspakets: Datenschutz und Datensicherheit durch technische Mindestanforderungen gewährleisten:

  • Das Gesetz soll Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität für verbindlich erklären. Diese wurden im Auftrage des BMWi vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit Branchenvertretern unter enger Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt erarbeitet. Die Dokumente sind auf den Internetseiten des BSI veröffentlicht. Die Dokumente beinhalten einen technischen Standard für ein „privacy by design“.
  • Kosten und Nutzen sinnvoll in Einklang bringen:
    Mit einem neuen Regelungs- und Regulierungsrahmen soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen geschaffen werden. Dazu soll es eine klare Kostenregelung mit Preisobergrenzen geben. Diese sollen sicherstellen, dass die Kosten den erwarteten Nutzen auch individuell nicht übersteigen. Der Einbau der intelligenten Messsysteme soll darüber hinaus stufenweise erfolgen: Größere Verbraucher und Erzeugungsanlagen sollen beim Einsatz moderner Mess- und Steuerungstechnik die Vorreiterrolle übernehmen, kleinere Stromverbraucher folgen später. Die in den verbrauchsstarken Gruppen gemachten Erfahrungen können dann dafür genutzt werden, Erfahrungen auch für den Haushaltsbereich zu sammeln.

Den zulässigen Datenverkehr abschließend regeln:

Der Entwurf enthält detaillierte Regelungen, wer wann auf welche Daten zugreifen darf. So wird einerseits ein hohes Maß an Datenschutz gewährleistet, andererseits können die Daten, die für die Energieversorgung erforderlich sind, genutzt werden.

->Quellen: