Nachtragshaushalt mit Mitteln zum Energie- und Klimafonds

Kabinettbeschluss zum Nachtragshaushalt stärkt Energie- und Klimafonds

Das Bundeskabinett hat am 29.09.2015 den Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Mit dem Beschluss zum Nachtragshaushalt erfolgt auch eine weitere Verstärkung der Mittel des Energie- und Klimafonds. Im Nachtragshaushalt werden dafür 1,3 Mrd. Euro bereitgestellt. Mit diesen Mitteln werden neue Energieeffizienzmaßnahmen finanziert, die dazu beitragen werden, das deutsche Klimaschutzziel für 2020 einzuhalten. Dies stellt zugleich einen wichtigen Beitrag und wichtigen ersten Schritt zur Umsetzung der Beschlüsse vom 1. Juli 2015 „Eckpunkte für eine erfolgreiche Energiewende“ dar.

Ziel ist es bis 2020 zusätzlich 5,5 Millionen Tonnen CO2 durch Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich, in den Kommunen, in der Industrie sowie im Schienenverkehr einzusparen. Hierfür sollen zusätzlich zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) bis zum Jahr 2020 insgesamt 5,8 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Die Arbeiten an der genauen Ausgestaltung der Förderprogramem laufen.

->Quelle: bmwi.de/Presse