Hochschulstatistikgesetz wird geändert

Steuerungsrelevante Informationen für Hochschulpolitik, -planung und -verwaltung 

Die Bundesregierung will den Veränderungen der Hochschullandschaft Rechnung tragen und hat ein Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes vorgelegt (18/6560). Die Bereitstellung von steuerungsrelevanten Informationen für die Hochschulpolitik, die Hochschulplanung und die Hochschulverwaltung sei Kernaufgabe der Hochschulstatistik. Die Ermittlung von Faktoren für gelingende Bildungsverläufe sei für einen gezielten und ressourcenschonenden Einsatz von Haushaltsmitteln eine zentrale Voraussetzung, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. (hib/ROL)

Ziel des Gesetzes ist es, empirisch valide Datengrundlagen bereitzustellen, die den Veränderungen der Hochschullandschaft in den letzten Jahren und den Lieferverpflichtungen an Eurostat Rechnung tragen:

  • Durch die Einführung einer Studienverlaufsstatistik können die gestuften Studiengänge und die Promotionsphase adäquat erfasst werden. Es wird ein Verfahren angewendet, das mit datenschutzrechtlichen Anforderungen vereinbar ist und auf Verwaltungsdaten der Hochschulen basiert.
  • Die Erweiterung des Merkmalskatalogs zur Studierenden- und Prüfungsstatistik, zur Personalstatistik sowie für die Berufsakademien dient vor allem zur Erfüllung der Lieferverpflichtungen Deutschlands an Eurostat.
  • Mit der Erweiterung des Merkmalskatalogs zum wissenschaftlichen Personal und der Aufnahme aller Promovierenden wird die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses besser abgebildet.
  • Durch die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für eine zentrale Auswertungsdatenbank wird die flexible und zeitnahe Erstellung von Standard- und Sonderauswertungen gesichert.
  • Mit der Streichung der Stellenstatistik und der Gasthörerstatistik wird die Belastung der Hochschulen und der statistischen Ämter reduziert.

 ->Quelle: bundestag.de/hib