Wertstoffgesetz wertlos

Kritik an Ausnahmen

Dass nach dem jetzigen Gesetzentwurf noch einzelne Produktsegmente von der Einwegpfandpflicht ausgenommen sein sollen, kritisiert Sepp Gail, Vorsitzender des Verbandes des Deutschen Getränke-Einzelhandels. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist noch immer nicht nachvollziehbar, ob sie Mehrweg oder Einweg kaufen. Warum soll nach dem Gesetzentwurf für eine Plastikflasche mit Nektar Pfand bezahlt werden und für dieselbe Flasche mit Saft nicht?“ Ausnahmeregelungen von der Pfandpflicht – wie die für Säfte – müssten gestrichen werden, da sie nicht mehr begründbar seien und Getränke in Einwegverpackungen besser stellten.

Bislang waren als ökologisch vorteilhaft eingestufte Einweg-Getränkeverpackungen wie Getränkekartons, Getränke-Schlauchbeutel und Folien-Standbeutel von der Einwegpfandpflicht befreit. Weil der Gesetzgeber zukünftig keine Einstufung von Getränkeverpackungen in ökologisch vorteilhaft oder nicht ökologisch vorteilhaft mehr vornehmen wird, kann es auch keinen Grund dafür geben Getränkekartons und Co. weiterhin unbepfandet zu lassen. Karton- und Beutelverpackungen sollten deshalb wie alle anderen Wegwerf-Getränkeverpackungen behandelt und mit 25 Cent bepfandet werden.

Für bedenklich halten die Verbände, dass die Kontrolle über die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen in einer zentralen Stelle dem Handel und den Herstellern übertragen werden soll. „Für ein funktionierendes Wertstoffgesetz ist im Gegensatz zu dem Vorschlag des Bundesumweltministeriums eine wirklich unabhängige zentrale Stelle, z.B. als Anstalt des öffentlichen Rechtes oder als Teil einer schon vorhandenen staatlichen Behörde notwendig. Allein dadurch kann gewährleistet werden, dass die hoheitlichen Aufgaben frei von Einflüssen wirtschaftlicher Interessen gegenüber allen Marktbeteiligten wahrgenommen werden können“, erklärt der Geschäftsführer des Verbandes Private Brauereien Deutschland e.V., Roland Demleitner.

BDE lehnt Arbeitsentwurf zum Wertstoffgesetz als widersprüchlich und zur Kontrolle ungeeignet ab

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. hat bereits am 11.11.2015 den vorgelegten Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz in seinen Kernpunkten abgelehnt. Zentrale Kritikpunkte des BDE sind

  • die widersprüchliche Gestaltung der Recyclingvorgaben,
  • die erhebliche Ausweitung der staatlichen Eingriffsmöglichkeiten in die privatwirtschaftliche Erfassungslogistik sowie
  • die ungeeignete Konstruktion der Systemkontrolle und -überwachung.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Der BDE hat sich immer für ambitionierte ökologische Vorgaben, für quantitativ und qualitativ hochwertiges Recycling eingesetzt. Die technischen Möglichkeiten zur Herstellung marktfähiger Qualitäten müssen dabei voll ausgenutzt werden. Die im Arbeitsentwurf enthaltenen Recyclingquoten laufen allerdings Gefahr, die Qualität und damit die Vermarktbarkeit der produzierten Rezyklate zugunsten einer Ausweitung der stofflich verwerteten Menge zu verschlechtern.“

Der BDE kritisiert darüber hinaus, dass die Berechtigung der Kommunen zur Vorgabe der Struktur und der Details der Wertstofferfassung private Investitionen gefährdet und die gezielte Begünstigung kommunaler Unternehmen ermöglicht. Gleichzeitig wird die Optimierung der Erfassungsabläufe durch die kommunale Behältergestellung und damit die künstliche Trennung des Eigentums am Behälter von der Dienstleistung der Sammlung unmöglich.

Peter Kurth: „Der Arbeitsentwurf für ein mögliches Wertstoffgesetz missachtet die Erfolge der privatwirtschaftlichen Entsorgungswirtschaft zur Optimierung der Abläufe für die Verbraucher und zur Minimierung der Kosten für Unternehmen. Die kommunalen Zugriffsrechte behindern den Wettbewerb und machen eine effiziente Abwicklung der Wertstofferfassung und -verwertung unmöglich. Der BDE lehnt den Arbeitsentwurf daher in seinen Kernpunkten ab.“

Darüber hinaus fordert der BDE zum Aufbau einer neutralen und wirtschaftlich arbeitenden Überwachungs- und Kontrollinstanz die Einbeziehung aller Marktteilnehmer in die Zentrale Stelle. Die entscheidungsrelevante Einbindung der privaten Entsorgungswirtschaft und ihres Knowhows ist für das Gelingen einer seriösen Abschätzung der praktischen Auswirkungen von Entscheidungen unverzichtbar.

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