DUH wirft Dobrindt Rechtsbeugung vor

„Dobrindt beugt das Recht“

„Verkehrsminister Dobrindt beugt das Recht, wenn er Diesel-Pkw, die zu mehr als 80 Prozent der Jahresstunden ohne funktionierende Abgasreinigung unterwegs sind, als legal einstuft und damit Millionen betroffene Autohalter im Abgasdunst alleine lässt. In der EU wie in den USA besagen die Vorschriften, dass Bremsen oder Abgaskatalysatoren auch bei tiefen Minustemperaturen funktionieren müssen“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Ohne Skrupel lässt sich der Verkehrsminister einmal mehr von den Autobossen die Hand führen, so dass derselbe Tatbestand in den USA zur Einleitung neuer Ermittlungen durch das Justizministerium gegen Daimler führt, in Deutschland die Vergiftung der Atemluft hingegen für legal erklärt wird.“

Resch kündigte an, die DUH werde ihre Untersuchungen auf die von Dobrindt unterlassene Untersuchung über die genaue Funktionsweise der temperatur-gesteuerten aber auch auf die Prüfsituation erkennende Abschalteinrichtungen ausdehnen – trotz fortgesetzter massiver Bedrohungen und juristischer Schritte der Autobauer.

Die DUH und der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages haben kürzlich Rechtsgutachten zu Abschalteinrichtungen vorgelegt. Rechtsanwalt Remo Klinger, der das Gutachten im Auftrag der DUH erstellt hat, kritisiert: „Die rechtliche Bewertung des Ministeriums will uns für dumm verkaufen. Begründungslos wird behauptet, dass es dem Ausnahmetatbestand des Motorschutzes an „rechtsstaatlicher Bestimmtheit mangelt“ (S. 122). Man bemüht sich noch nicht einmal, dafür eine tragfähige Begründung zu finden. Selbst wenn dies richtig wäre, hätte es zur Konsequenz, dass der Ausnahmetatbestand nicht angewendet werden könnte: Eine rechtsstaatswidrig unbestimmte Norm kann keine Geltung beanspruchen. Im Ergebnis könnten sich die Autohersteller gerade nicht auf die Ausnahme berufen.“

Folgt: Mercedes und Opel als Beispiele