VKU enttäuscht vom Energiepaket

„Ein Schritt nach vorne und zwei zurück.“

Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung der EEG-Novelle, der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), des Strommarktgesetzes (StrommarktG) und des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) die Weichen für den Energiemarkt gestellt. vku logo - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für SolarifyVKU-Präsident Michael Ebling und VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche dazu: „Die verabschiedeten Regelungen bringen Klarheit. Und bei einigen zentralen Punkten ist die Bundesregierung bereits im Vorfeld den Stadtwerken entgegenkommen. Das ist gut. Bei näherer Betrachtung enttäuschen die Beschlüsse jedoch. Statt mehr Markt zu wagen, werden Ausnahmen künftig die Regel, kommunales Eigentum entwertet und Vertrauen geschwächt.“

Pro Ausschreibungen

Reiche, Ebling, VKU - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur ZukunftDer Verband kommunaler Unternehmen (VKU) setzt sich für eine wettbewerbliche Ausgestaltung des Energiemarktes ein. Der VKU begrüßt daher, dass der Gesetzgeber der VKU-Forderung folgt, Erneuerbare-Energien-Projekte in den Wettbewerb zu stellen. „Das mit dem EEG verabschiedete Ausschreibungsmodell sorgt für mehr Wettbewerb und eine kosteneffizientere Förderung der erneuerbaren Energien. Das hilft, die Akzeptanz der Energiewende nicht zu gefährden“, so Reiche.

Bis 2028 Verluste in Höhe von rund 3,5 Milliarden Euro bei den kommunalen Unternehmen

Mit Ausschreibungen lässt sich etwa der Netzausbau besser steuern. Dies erleichtert Investitionsentscheidungen für Netzbetreiber und damit eine vorausschauende Netzplanung. Michael Ebling: „Für das Gelingen der Energiewende ist der Ausbau von Verteilnetzen unerlässlich. Viele Verteilnetze sind in kommunaler Hand. Jedoch verunsichert die Anreizregulierungsverordnung kommunale Netzbetreiber und entwertet ihr Eigentum. Hochspannungsleitungen bei Baden-Baden - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur ZukunftDringend nötige Investitionen werden so verhindert. Der Gesetzgeber geht einen Schritt nach vorn und zwei zurück.“ Der VKU konnte bei der Netzregulierung bereits zentrale Verbesserungen für die Netzgesellschaften erreichen. Nach Berechnungen der Bundesnetzagentur summieren sich die neuen Pläne dennoch auf Verluste in Höhe von rund 3,5 Milliarden Euro bis 2028 bei den kommunalen Unternehmen.

Insgesamt bedauert der VKU die voranschreitende Regulierung in anderen Wettbewerbsbereichen. Statt das Angebot von Flexibilität im Strombereich marktwirtschaftlich zu gestalten, werden Ausnahmen vermehrt zum Regelfall. Katherina Reiche: „Seien es Anlagen, die zur Aufrechterhaltung von Netzstabilität benötigt werden, oder die Sektorkopplung – das Strommarktgesetz ist durch viele staatliche Eingriffe gekennzeichnet. Ein funktionierender Markt wird so nicht entstehen. Der Strommarkt wird durch die Vielzahl von Reserven immer stärker reguliert.“

Investoren verlieren zunehmend Vertrauen

Ferner verlieren Investoren durch die häufigen Novellen im Energiemarkt zunehmend das Vertrauen. Katherina Reiche: „Geldgeber wie Kommunen, Banken und auch Bürgergenossenschaften brauchen bei großen Investitionen Planungssicherheit. Eingriffe in bestehende Regeln entziehen bereits geplanten Projekten die Wirtschaftlichkeit. Die im EEG beschlossenen nachträglichen Absenkungen der Vergütungen aber auch mangelnder Vertrauensschutz in der Anreizregulierungsverordnung haben negative Auswirkungen für kommunale Unternehmen.“

Übertragung der Bilanzierungsverantwortung unnötiges und kostenintensives Experiment

Durch das GDEW wird die erfolgreich etablierte Bilanzierung von Energiedaten durch die Verteilnetzbetreiber auf die Ebene der Übergragungsnetzbetreiber verlagert. Bisher waren Stadtwerke die Partner für den vertrauensvollen Umgang mit sensiblen Kundendaten. Statt lokaler Verteilnetzbetreiber bilanzieren künftig überregionale Übertragungsbetreiber die Verbrauchswerte der Kunden. „Die Übertragung der Bilanzierungsverantwortung ist ein unnötiges und kostenintensives Experiment. Wo sich bereits marktkonforme Lösungen etabliert haben, riskiert der Gesetzgeber waghalsige Experimente. Diesen Mut hätten wir uns gerne auch in anderen sehr regulierten Bereichen der Energiewirtschaft gewünscht! Aber nicht dort, wo der Markt problemlos funktioniert“, so Michael Ebling.

->Quelle: vku.de/pressemitteilung-2716