25 Jahre Mehrwegschutz: Kritischer Rückblick

Mehrwegsystem gegenüber 1991 ökologisch weiterentwickelt

Mehrweg- Bierflasche mit Streifen von Wiederfüllung - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify 20160823Das heutige, weltweit größte und – noch – intakteste Mehrwegsystem für Getränkeverpackungen, habe sich zudem gegenüber 1991 ökologisch erheblich weiterentwickelt, so seinen ökologischen Vorteil gegenüber Einweg durch Innovationen erhalten und zum Teil sogar erheblich ausgebaut. So sei das Gewicht wiederbefüllbarer Glasflaschen bei gleicher Umlaufhäufigkeit verringert, der Wasser- und Laugenverbrauch für Spülprozesse auf einen Bruchteil der ursprünglichen Verbrauchsmengen reduziert und auch der Energieeinsatz für Abfüll- und Logistikprozesse optimiert worden.

„Angela Merkel kündigte im Sommer letzten Jahres beim G7-Gipfel in Elmau eine neue Ressourcenschutzpolitik an, die eine ähnliche Bedeutung wie der Klimaschutz bekommen werde. Offensichtlich intervenierten daraufhin einige Oberlobbyisten multinationaler Konzerne und führten Umweltministerin Hendricks erfolgreich die Hand bei der geplanten Streichung der seit 25 Jahren geltenden Mehrwegschutzquote“, kritisierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Die DUH fordert die Bundesländer dazu auf, auf die Beibehaltung einer Mehrwegschutzquote für Getränkeverpackungen zu drängen und ehrgeizige Zwischenziele zum Wiederanstieg von heute 40 Prozent auf die noch geltende Höhe von 80 Prozent zu beschließen.

Mehrwegallianz fordert 20 Cent Abgabe auf pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen

Die Rückkehr zu einer ökologisch besseren Zukunft ist anzumahnen. Klaus Töpfer wollte 1991 nicht ein unverbindliches „schauen wir mal“, sondern ein verpflichtendes, die Produktverantwortung umsetzendes Gebot, dessen Verletzung Sanktionen nach sich zieht. „Neben der Festlegung einer verbindlichen Mehrwegquote, muss deren Unterschreitung deshalb auch mit Konsequenzen verbunden werden. Wegen der aktuellen Nichterfüllung der Mehrwegquote fordert die Mehrwegallianz eine Abgabe auf pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen in Höhe von 20 Cent. Dadurch erhalten auch Discounter wie Aldi oder Lidl einen Anreiz Mehrwegflaschen anzubieten und sich so an den gesamtgesellschaftlichen Aufgaben von Abfallvermeidung und Klimaschutz zu beteiligen“, erklärt der Geschäftsführer der Stiftung Initiativ Mehrweg und ehemalige Staatssekretär des Bundesumweltministeriums Clemens Stroetmann.

Die Studie „Die Ökonomie der Getränkeverpackung“ von DIW Econ im Auftrag des Lobbyverbandes der Einwegindustrie „BGVZ – Bund Getränkeverpackungen der Zukunft“ – der ausschließlich auf Einweg setzt und deshalb schon die Mogelpackung im Namen trägt – belegt eindrucksvoll die Lenkungswirkung einer Abgabe auf pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen in Richtung Mehrweg. Die Studienautoren befürchten Absatzrückgänge zwischen 2,7 und 10,8 Milliarden Litern bei der Einwegabfüllung von Wasser, Erfrischungsgetränken und Bier. Die DUH dagegen rechnet, dass dies zu Absatzsteigerungen in gleicher Höhe bei den Produzenten und Händlern von Mehrweggetränken führt. Neben der Schonung von Ressourcen und dem Schutz des Klimas entstünden durch die Verlagerung von Abfüllkapazitäten in den Mehrwegbereich bis zu 8.300 neue Arbeitsplätze.

Eine Umfrage der TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH belegt, dass auch 13 Jahre nach der Einführung des Einweg-Pfandes nur 45 Prozent der Bevölkerung wissen, dass es neben bepfandeten Mehrwegflaschen auch bepfandete Einwegflaschen gibt. Um die bestehenden Verwechslungsrisiken zwischen Mehrweg- und Einweggetränkeverpackungen für Verbraucher zu minimieren, ist eine deutliche und rechtlich bindende Verbraucherkennzeichnung auf der Verpackung dringend erforderlich.

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