VDA: Dieseltechnik unverzichtbar

Wissmann vor Abgas-Untersuchungsausschuss

Der Bundesverband der Automobilindustrie hält die Dieseltechnologie „mindestens mittelfristig“ für unverzichtbar, um die Klimaziele zu erreichen – berichtet der parlamentseigene Pressedienst „heute im bundestag“ über den Auftritt von VDA-Präsident Matthias Wissmann, am 20.01.2017 vor dem Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Zur Begründung verwies Wissmann auf den im Vergleich zum Diesel um 10 bis 15 Prozent höheren Ausstoß des Klimagases CO2 von Ottomotoren. Es werde zudem bei kleineren Fahrzeugen in den nächsten zehn Jahren immer schwerer, die „Dieselpopulation“ für die Kunden bezahlbar zu halten, sagte Wissmann voraus.

Der VW-Skandal kam für Wissmann im September 2015 „absolut überraschend und ohne Vorwarnung“. Dass es eine illegale Software zum Abschalten der Abgasreinigung gegeben habe, sei ihm weder bekannt gewesen, noch habe er Signale in diese Richtung empfangen. Die Affäre habe ihn persönlich zentral getroffen, weil er sich seit 2007 als VDA-Präsident bemühe, Vertrauen in die Autoindustrie zu schaffen. Manipulationen wie im Fall VW widersprächen dem Selbstverständnis der Branche. Der VDA war laut Wissmann nicht in die vom Verkehrsministerium eingesetzten Untersuchungskommission eingebunden.

Einfluss habe der VDA dagegen auf die Regelungen für den künftigen Testzyklus RDE (Real Driving Emissions) zu nehmen versucht. Für diese Straßentests standen kurz nach Bekanntwerden des VW-Skandals auf europäischer Ebene die Schlussverhandlungen für die Grenzwerte an. Der VDA setzte sich für einen Faktor von 3,5 in einer ersten Stufe und eine weitere Stufe nach fünf Jahren ein. Vereinbart wurden letztlich ein Faktor von 2,1 ab Herbst 2017 und 1,5 ab 2020. Das bedeutet, dass der Grenzwert für Stickoxid im realen Fahrbetrieb dann um 50 Prozent überschritten werden darf. Wissmann bezeichnete die Vorgaben als zwar „wahnsinnig hart“, aber „noch machbar“.

Zuvor hatte der Ausschuss am Abend einen Vertreter von Opel geladen. Der Rüsselsheimer Hersteller war bei den Tests der Untersuchungskommission durch eine besonders weitgehende Nutzung sogenannter Thermofenster aufgefallen. So wurde bei einem Modell die Abgasreinigung bereits bei weniger als 17 Grad Celsius reduziert. Der Leiter für Fragen der Typgenehmigung, Andreas Dindorf, erklärte, dass dies rechtlich nicht angreifbar sei, räumte aber ein, dass die entsprechende EU-Verordnung von 2007 „sehr unpräzise“ sei. Demnach muss die Abgasnachbehandlung bei „normalen“ Betriebszuständen funktionieren, kann aber aus Gründen des Motorschutzes abgeschaltet werden. Wie andere Hersteller hatte sich Opel freiwillig zur Nachrüstung bereiterklärt.

Auch der Motorenexperte Georg Wachtmeister fand, dass die EU-Vorschrift „schwammig“ formuliert ist. Sie sei „ein großes Scheunentor“, sagte der Münchner Professor. Wachtmeister war als technischer Sachverhalt Mitglied der Untersuchungskommission. Er verteidigte, dass das Verkehrsministerium und Kraftfahrt-Bundesamt abgesehen von VW nicht zu Nachrüstungen gezwungen habe, sondern auf Freiwilligkeit setzte. Rechtlich hätte man wohl nicht gegen die Hersteller gewonnen, sie aber „ein bisschen bei der Ehre gepackt“.

Im Fall Opel erklärte Wachtmeister, der dort verwendete SCR-Kat, der mittels Harnstofflösung Stickoxide neutralisiert, sei zu klein geraten. Opel-Vertreter Dindorf entgegnete, dies sei widerlegt. Die Existenz von illegalen Abschalteinrichtungen wie im Fall VW war dem Experten unbekannt. „Um Gottes Willen, was machen die da“, habe er gedacht.

->Quelle: bundestag.de/489362