Exportstopp für Brennelemente in Schrott-AKW gefordert

Jahre genutzt, Chaos in Sachen Atommüll zu ordnen

Im Gegenteil: Wir haben die vergangenen Jahre dafür genutzt, das Chaos in Sachen Atommüll zu ordnen. Mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm haben wir erstmals eine langfristige Strategie zur Entsorgung der Brennelemente beschlossen. Wir haben uns um die Rückführung der verbleibenden Castoren aus der Wiederaufarbeitung gekümmert. Wir haben sichergestellt, dass die Stromkonzerne ihre finanziellen Pflichten bei der Stilllegung und beim Rückbau erfüllen werden. Wir haben die Zuständigkeiten für die Endlagerung neu und transparent geregelt, und wir haben auf der Basis der Empfehlung der Endlagerkommission mit unserer Formulierungshilfe zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes das wichtigste umweltpolitische Gesetzesvorhaben dieser Legislatur auf den Weg gebracht.

Atom-Endlagerbericht – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Es bleibt dabei: Wir werden in einem gestuften Verfahren bis spätestens Ende 2022 endgültig und unumkehrbar aus der kommerziellen Nutzung der Atomenergie aussteigen. Diese Entscheidung setzen wir tagtäglich um, national wie international. Wir haben erkennbar viel geschafft. Ab und an würde ich auch aus diesem Hause dafür gerne einmal ein halbes Lob bekommen, aber gut. Ich sage das nur zur Erinnerung, weil der Antrag des Bündnisses 90/Die Grünen diese Leistung übergeht und deshalb, wie ich finde, ein bisschen scheinheilig ist.

Grüne haben Betriebsgenehmigungen mitgetragen

Lassen Sie mich, bevor ich auf die Punkte des Antrags eingehe, eines in aller Deutlichkeit sagen: Agieren Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, bei diesem Thema bitte nicht wider besseres Wissen! Sie waren es doch, die die von Ihnen angesprochenen Umstände in der Vergangenheit mitgetragen haben. Auch Sie und Ihr Umweltminister Trittin haben es damals als nicht notwendig erachtet, die Anlagen der nuklearen Versorgung in die Verhandlungen zum Atomausstieg einzubeziehen.

Sie waren es, die die Erteilung der Betriebsgenehmigung der Urananreicherungsanlage in Gronau mitgetragen haben. Das waren Sie, Frau Höhn, in Ihrer damaligen Zuständigkeit. Außerdem haben Sie die Bekräftigung des Atomausstiegs im Jahr 2011 mitgetragen und ihm zugestimmt, und zwar mit allen Elementen, auch hinsichtlich der beiden nuklearen Versorgungsanlagen in Gronau und Lingen.

In Ihrem Antrag wird die nukleare Sicherheit ausländischer AKW angesprochen, vor allem – selbstverständlich – aus Sicht der Grenzregionen. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass ich jeden verstehen kann, der sich um die Sicherheit ausländischer AKW sorgt. Das tue auch ich. Ich teile zum Beispiel die Sorgen der Menschen in der Region Aachen und werde auch in Zukunft alles tun, was im internationalen Miteinander getan werden kann, um die Situation im Umgang mit den belgischen AKW zu verbessern.

Einflussmöglichkeiten der Bundesregierung mit engen Grenzen

Ich finde, dass uns als Nachbarstaat das Recht zugestanden werden muss, kritische Fragen zu stellen und Antworten einzufordern. Dies tun wir. Die Bundesregierung hat sich daher mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die AKW dort und anderswo, wenn sie schon nicht abgeschaltet werden, höchsten Sicherheitsanforderungen genügen. Allerdings – das wissen natürlich auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen – ist der Betrieb von AKW eine Frage, die in nationaler Souveränität des jeweiligen Staates entschieden wird. Die souveräne Entscheidungsmöglichkeit über den nationalen Energiemix gilt grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union. Den Einflussmöglichkeiten der Bundesregierung sind daher enge Grenzen gesetzt. Das weiß selbstverständlich auch der Kollege Remmel.

 

Sie, meine Damen und Herren vom Bündnis 90/Die Grünen, fordern einen sofortigen Exportstopp für Brennelementelieferungen aus Lingen in belgische AKW. Dazu sage ich Ihnen Folgendes: Die Bundesregierung hat die Rechtslage für die Ausfuhr von Kernbrennstoffen gründlich analysiert. Nein, Frau Göring-Eckardt: „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“, ist leider rechtlich nicht haltbar. Das muss ich auch dem Kollegen Remmel mit auf den Weg geben.

Folgt: Keine rechtlich belastbare Grundlage, Ausfuhrgenehmigungen von AKW-Sicherheit in Nachbarstaat abhängig zu machen