Kritik an Netzentgeltmodernisierungsgesetz

Die Experten im Ausschuss: Energiewirtschaft und  Industrie kritisieren Entwurf

Stefan Kapferer vom BDEW lehnte es ab – „auch mit Blick auf die drastischen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und den Weiterbetrieb dieser Anlagen“, dass die Bundesregierung die Zahlungen aus „vermiedenen Netzentgelten“ schrittweise auslaufen lassen will. Das Prinzip der vermiedenen Netzentgelte habe für „steuerbare dezentrale Einspeisung weiterhin seine Berechtigung“ – wobei es insbesondere um KWK-Anlagen gehe. Er schlug aber die Abschaffung für „volatil einspeisende Photovoltaik- und Windenergieanlagen“ gleich zum nächsten Jahreswechsel vor.

Carsten Rolle begrüßte für dem BDI, dass die Bundesregierung „die Kosten der Energiewende in den Netzentgelten fair und transparent verteilen“ wolle. Doch vermisse er ein „Gesamtkonzept“. So sei „die beabsichtigte Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für die Möglichkeit zur Einführung eines bundeseinheitlichen Netzentgeltes“ schon aus formellen Gründen „nicht sachgerecht“. Denn wenn nicht wenigstens „zeitgleich“ eine entsprechende Verordnung vorgelegt werde, fehle hinsichtlich der wirtschaftlichen Folgen „Rechtssicherheit und Planungssicherheit“. Eine bundesweite Vereinheitlichung wäre für ihn „ein Weg, der deutlich über das Ziel hinausschösse“.

Be- und Entlastung der Kunden

Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH sprach sich mit den Worten von Dr. Hans-Jürgen Brick „gegen eine Vereinheitlichung der Netzentgelte im Übertragungsnetz“ aus – und warnte vor „negativen Folgen für die Volkswirtschaft“. Einer „geringfügigen Entlastung“ der Kunden im Norden und Osten stünde eine „massive Belastung“ der Industrie im Westen und Süden gegenüber. Die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte für die volatile Erzeugung sollte „schnellstmöglich umgesetzt werden“.

„Kritisch“ sah auch Michael Wübbels vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dass die „grundsätzlich gebotene und sachgerechte Unterscheidung“ zwischen volatilen und steuerbaren Anlagen „nicht ausreichend vorgenommen“ werde. Volatile Stromerzeugung mit ihrer Wetterabhängigkeit erfordere eher „Netzausbau statt Netznutzung zu vermindern“. Die vermiedenen Netzentgelte seien bei KWK-Anlagen Bestandteil der Kalkulation gewesen. Jetzt drohe, dass sie nicht mehr wirtschaftlich seien und zu einem beträchtlichen Teil womöglich stillgelegt würden. Die vorgeschlagenen Änderungen seien nicht geeignet, den Herausforderungen der Energiewende zu begegnen. Insbesondere würden sie die KWK schwächen und die mit dem KWKG erzielten Verbesserungen gefährden. Damit  würde ihr Beitrag zur Erreichung der CO2-Minderungsziele ohne Not aufs Spiel gesetzt. Zudem würde man eine Quelle für die im Stromsektor dringend benötigte Flexibilität benachteiligen.

Interessen der Stromverbraucher und dezentralen Erzeuger

Boris Schucht vom Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz strich heraus, dass Regionen mit einer besonders hohen Einspeisung Erneuerbarer Energien „systematisch benachteiligt“ würden. Eine Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte sei „unerlässlich“. Adi Golbach von „KWK kommt“ las aus der Gesetzesbegründung heraus, dass die „Interessen der Stromverbraucher an niedrigen Netzentgelten gegen die dezentralen Erzeuger ungerechtfertigter Weise in Stellung gebracht“ würden. Damit stehe der Gesetzentwurf „den Zielen der Energiewende entgegen“. Die Begründung für das Vorhaben der Bundesregierung stehe „nicht auf tönernen Füßen, sondern auf gar keinen Füßen“.

Wolfgang Zander, Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH (BET), beanstandete, dass der Gesetzentwurf nicht unterscheide zwischen volatilen, nicht steuerbaren Anlagen und dem Bereich der steuerbaren dezentralen Einspeisungen, die in vielen Fällen „nachhaltig zur Entlastung der Netze“ beitrügen. Auf eben diesen Unterschied hob auch Dr. Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag ab. Überdies setzte er sich zwar „von der Zielrichtung her“ für eine Angleichung der Übertragungsnetzentgelte ein. Allerdings müssten dabei die regionalen Besonderheiten berücksichtigt werden. (fla/hle/17.05.2017)

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