Zypries und EVU unterschreiben Atom-Ausstiegs-Finanzierung

Vertrag zwischen Bundesrepublik Deutschland und Energieversorgungsunternehmen über Finanzierung des Kernenergieausstiegs unterzeichnet

Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, und die Vorstände der Energieversorgungs-Unternehmen haben einer Medienmitteilung aus dem BMWi folgend am 26.06.2017 den Vertrag zur Finanzierung der Kosten des Kernenergieausstieges unterzeichnet. Er bekräftigt die im Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung festgelegte Verteilung der Verantwortung für die kerntechnische Entsorgung.

Demnach sind und bleiben die Betreiber der Kernkraftwerke für die gesamte Abwicklung und Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und fachgerechter Verpackung der radioaktiven Abfälle verantwortlich. Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung wird hingegen künftig der Bund in der Verantwortung stehen. Damit es zu einem solchen teilweisen Haftungsübergang kommt, müssen die Konzerne die finanziellen Mittel für die Zwischen- und Endlagerung in einen „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ übertragen.

Der heute unterzeichnete Vertrag schafft sowohl für den Bund als auch für die Unternehmen sehr langfristige Rechtssicherheit und schließt den Prozess ab, der mit der Einsetzung der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs in dieser Legislaturperiode eingeleitet wurde. Durch den Vertrag werden außerdem zahlreiche im Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle und dem Kernenergieausstieg stehende Rechtsstreite zwischen den Energieversorgern und dem Staat beendet.

Das Gesetz war mit beihilferechtlicher Genehmigung der Europäischen Kommission am 16. 06. 2017 in Kraft getreten. Die Unternehmen werden am 01. 07. 2017 Barmittel in Höhe von rund 24 Milliarden Euro in den neu errichteten „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ einzahlen. Zur Geschichte des Atomkompromisses siehe: solarify.eu/atom-kompromiss-begruesst-und-verdammt.

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