Lichtblick für Mieter, aber Möglichkeiten nicht ganz ausgeschöpft

Nach Verabschiedung im Bundestag: Mieterstromgesetz birgt große Chancen

Ein Beitrag zum Klimaschutz – 3,8 Millionen Mal: So viele Miethaushalte könnten in Deutschland sauberen Solarstrom beziehen. Um dieses enorme Potenzial endlich zu erschließen, hat der Bundestag am 29.06.2017 das Mieterstromgesetz verabschiedet. Die NATURSTROM AG bewertet das Gesetz grundsätzlich positiv: Es setze einen wichtigen Anreiz, bleibe jedoch hinter den Möglichkeiten zurück, heißt es in einer Pressemitteilung vom 30.06.2017. Der Ökostromversorger versteht dies als Auftrag, durch weitere Prozessinnovationen Sonnenstrom vom Mietshausdach für möglichst viele Haushalte verfügbar zu machen.

Mieterstromgesetz birgt Chancen – Foto © Naturstrom

„Das verabschiedete Mieterstromgesetz ist ein Bekenntnis zur Energiewende für alle“, sagt Dr. Tim Meyer, Vorstand des Öko-Energieversorgers NATURSTROM AG. „Im Großen und Ganzen ist es ein gelungenes Gesetz – auch wenn es an einigen Stellen hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt.“

So bleibe zu befürchten, dass noch nicht das gesamte Mieterstrom-Potenzial ausgeschöpft werden könne – dabei sei das enorm: Immerhin rund 3,8 Millionen Mieterhaushalte könnten kostengünstigen Solarstrom vom Dach beziehen. Zu diesem Schluss komme eine aktuelle Studie des Bundeswirtschaftsministeriums. Eine Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) sehe diese Möglichkeit sogar für fast doppelt so viele Mieterhaushalte.

Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung erreichen, dass Mieter und Vermieter selbst an der Energiewende mitwirken und von ihr profitieren können. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, hausgemachter Strom für das eigene Zuhause – das soll für sie nun eine ebenso ökonomisch wie ökologisch attraktive Option werden.

[note Bisher profitieren vor allem Eigenheimbesitzer von Strom vom eigenen Dach: Sie müssen kaum Abgaben oder Umlagen und auch nur eine reduzierte EEG-Umlage auf selbst erzeugten Strom zahlen. Mieter hingegen bezahlen die volle EEG-Umlage.

Das Mieterstromgesetz gleicht die Spielregeln jetzt zumindest etwas an: Für im Gebäude direkt verbrauchten und verkauften Strom sollen Mieterstromprojekte eine neue Förderung erhalten. Die Höhe der Vergütung hängt von der jeweiligen Anlagengröße ab und liegt zwischen 2,2 und 3,8 Cent. Die gesamte Förderung ist auf ein Zubauvolumen von 500 MW pro Jahr gedeckelt.

Eine wichtige Detailverbesserung wurde zuletzt noch ins Gesetz aufgenommen: „Bei großen Wohnblöcken ist es wichtig, Sonnenstrom auch ins Nachbarhaus liefern zu können. Denn nicht alle Dachflächen eignen sich für Photovoltaik. Das Gesetz schließt solche Quartierslösungen nun doch mit ein – und kann damit eine größere Wirkung erzielen.“]

Die Möglichkeiten der Immobilienwirtschaft, selbst in Mieterstromlösungen zu investieren, seien jedoch weiterhin eingeschränkt, so Meyer. Notwendige Änderungen bei der Gewerbe- und Körperschaftssteuer konnten im Rahmen des Mieterstromgesetzes nicht durchgesetzt werden. Diese Lücke fülle NATURSTROM mit einem eigenen Leistungsangebot und übernehme auch den Anlagenbetrieb für entsprechende Projekte. Denn: „Von Mieterstrom-Projekten haben so alle etwas: Mieter, Wohnungswirtschaft und die Allgemeinheit.“, sagt Dr. Tim Meyer.

NATURSTROM habe bereits eine Vielzahl von Mieterstromprojekten umgesetzt. Mit einem spezialisierten Team sei das Unternehmen bundesweit in der Konzeption und Realisierung lokaler Energieversorgungslösungen für einzelne Objekte, Mietshäuser und ganze Wohnquartiere aktiv.

„Bislang lassen sich Mieterstromprojekte nur unter besonders günstigen Umständen umsetzen“, sagt Meyer und ist optimistisch. „Wir werden intensiv daran arbeiten, trotz kleinerer Schwächen des Gesetzes Mieterstrom für die gesamte Immobilienwirtschaft und in allen Anwendungsfällen nutzbar zu machen und so in ganz Deutschland Mieter an der Energiewende teilhaben zu lassen.“

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