Geheimverhandlungen der Politik „mit kriminellem Dieselkartell“ – DUH fordert Konsequenzen für „Nationales Forum Diesel“
Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gehen aktuell die Geheimverhandlungen von Bundes- und Landespolitikern ausgerechnet mit den Firmen des „kriminellen Diesel-Kartells“ weiter. Unterdessen geht der „größte Industrieskandal der Nachkriegsgeschichte weiter: Neun Millionen betrogene Käufer von Euro 5+6 Diesel-Pkw sollen mit einem Fake-Software-Update getäuscht werden“ – so die DUH.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch forderte die sofortige Offenlegung der Vorabsprachen mit den Bundesministerien und Staatskanzleien in Stuttgart und München. Die Umweltverbände müssten am „Diesel-Forum“ beteiligt werden. Gleichzeitig werde die DUH in ihren 16 Städteklagen verbindliche Dieselfahrverbote durchsetzen, da die Einhaltung der Luftqualitätswerte für Stickstoffdioxid durch reine Softwareänderungen nicht möglich sei.
Der Bundesregierung sind die Selbstanzeigen von Volkswagen und Daimler als Mitglieder des fünf Unternehmen der Automobilindustrie umfassenden Betrugs-Kartells laut DUH bereits seit 2016 bekannt. Dennoch setzen Berlin, Stuttgart und München ihre konspirativen Verhandlungen mit den Firmen des Diesel-Betrugs-Kartells fort, als wäre nichts geschehen. Die DUH kritisiert, dass die Bundesregierung keine notwendige kritische Distanz zu diesem Teil der organisierten Kriminalität in Deutschland wahre und fordert die Beteiligung der Umweltverbände sowohl an den derzeitigen Verhandlungen mit der Industrie als auch am „Nationalen Forum Diesel“ am 2.8.2017.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Unter größter Geheimhaltung führen derzeit vor allem Daimler, BMW, Audi und Volkswagen Verhandlungen mit den Bundesministerien für Verkehr und Umwelt sowie den Staatskanzleien von Baden-Württemberg und Bayern darüber, zu welchen freiwilligen Maßnahmen die Industrie bereit ist. Dabei wäre es die Aufgabe der Regierung, klar zu fordern, dass die Fahrzeuge nach der Nachbesserung die Stickoxid-Grenzwerte auf der Straße einhalten. Das Diesel-Kartell verweigert wirksame Hardware-Nachrüstungen und die Politik kuscht. Im Rahmen der freiwilligen Maßnahmen sollen die Firmen ‚Vorschläge‘ zur Reduktion der NOx-Emissionen um nur 25 Prozent zu machen. Zudem soll es keinen amtlich angeordneten Rückruf geben und die neuen Softwaremanipulationen ohne vorherige Prüfung und Genehmigung durch die Behörden erfolgen. Als würden nicht 10.600 Menschen jedes Jahr am Dieselabgasgift Stickstoffdioxid vorzeitig sterben, verzichtet die Politik auf Vorgaben für eine vollumfänglich ordnungsgemäße Abgasreinigung, die vor allem auch im Winterhalbjahr bei niedrigen Außentemperaturen funktioniert.“
Die Einhaltung der Luftqualitätswerte für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) an allen verkehrsnahen Messpunkten in Deutschland ist durch diese Placebo-Politik ausgeschlossen. Seit Jahren verändert sich die katastrophale Lage gerade an den stark befahrenen Durchgangsstraßen kaum. Aktuell zeigen immer noch über die Hälfte der verkehrsnahen Messpunkte Überschreitungen der Luftqualitätswerte um bis zu 100 Prozent.
DUH hat bisher jede Klage gewonnen
Die DUH wird ihre 16 Verwaltungsklagen zu kurzfristig wirksamen Dieselfahrverboten in deutschen Städten unverändert fortsetzen. Bisher hat sie jede Klage gewonnen. Nach dem höchstrichterlichen Entscheid vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Frühjahr 2017 muss München bis zum 31.12. diesen Jahres alle Vorarbeiten für die Umsetzung eines Fahrverbots in München abgeschlossen haben. Auch für Stuttgart erwartet die DUH nach der Verhandlung am vergangenen Mittwoch (19.07.2017) eine klare Absage des Verwaltungsgerichts Stuttgarts zu den von Ministerpräsident Kretschmann kurzfristig eingebrachten Fake-Software-Versprechungen der Diesel-Firmen.
Als Bestätigung für ihre Rechtsauffassung, dass Euro 5+6 Diesel-Pkw mit rechtswidrigen Abschalteinrichtungen rechtskonform nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen, sieht die DUH die Forderung der EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska von vergangener Woche an die Verkehrsminister, manipulierte Fahrzeuge radikal aus dem Verkehr zu ziehen. Alle Fahrzeuge die nicht umgerüstet seien, müssten – so Bienkowska – ab dem 01.01.2018 stillgelegt werden.
Die DUH selbst hat am 07.07.2017 vor zehn Verwaltungsgerichten in Deutschland Klage eingereicht. Mit diesen Verwaltungsgerichtsverfahren soll festgestellt werden, dass den vom Abgasbetrug betroffenen VW-Fahrzeugen der Betrieb auf öffentlichen Straßen zu untersagen ist. Damit erhielten die Fahrzeughalter auch Rechtssicherheit gegenüber VW zur entweder korrekten Nachbesserung der Betrugsdiesel oder eben Rückabwicklung des Kaufvertrags.
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