Nachhaltigkeit als Kriterium

Bericht schweigt zu umweltschädlichen Subventionen

Im Regierungsbericht heißt es sehr allgemein definitorisch, Subventionen wirkten unterschiedlich auf Ziele und Indikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie ein und seien differenziert zu bewerten. Sie führten auch zu erhöhtem Verbrauch von finanziellen, materiellen und/oder natürlichen Ressourcen und könnten insoweit „Zielkonflikte mit anderen in der Nachhaltigkeitsstrategie verankerten Zielsetzungen, wie z. B. Ressourcenschonung, Klimaschutz und Staatsverschuldung verursachen“. Diese Zielkonflikte begründen laut Bericht den Rechtfertigungszwang, dem Subventionen unterlägen. Dort aber, wo es konkret werden müsste – Klusmann sprach es an – bei der Diesel-Steuervergünstigung, den Steuerprivilegien für den Flugverkehr, oder den EEG-Ausnahmen für die Industrie, schweigt der Bericht. Diese Begünstigungen seien „nicht hinreichend an ökologische Anforderungen geknüpft“ (Klusmann).

Der Bericht nennt stattdessen lieber die sich überwiegend positiv auf Ziele und Indikatorenbereiche der Nachhaltigkeitsstrategie auswirkenden „elf neu eingeführten Finanzhilfen: Fünf dieser Maßnahmen zielen vor allem auf positive ökologische Wirkungen, wie die Förderung des Klimaschutzes, der Ressourcenschonung oder des Ausbaus erneuerbarer Energien ab. Hierzu gehören u. a. die Programme und Maßnahmen der Energiewende in den Bereichen erneuerbare Energien, Strom und Netze, Digitalisierung und Energieinfrastruktur, die Pumpen- und Heizungsoptimierung sowie die Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener Pkw.“
Weitere Subventionen vor allem bei den sogenannten Erhaltungshilfen seien im internationalen Kontext zu bewerten: So hätten „einige Energiesteuervergünstigungen zwar keine unmittelbare positive ökologische Wirkung im Inland, sind aber insoweit ökonomisch und ökologisch begründbar, als sie eine Produktionsverlagerung in Drittstaaten außerhalb der EU verhindern, wenn diese Drittstaaten deutlich geringere Umweltschutz- und Energiestandards aufweisen.“

Laut Bericht ist der erhebliche Anstieg der Finanzhilfen im Bereich der rationellen Energieverwendung und der Erneuerbaren Energien für die Steigerung verantwortlich, schreibt das Finanzministerium. Maßnahmen aus diesem Bereich:

  1. Förderung der energetischen Gebäudesanierung durch die KFW – mit 2017 fast 1,5 Mrd. Euro und 2018 rund 1,8 Mrd. Euro
  2. Mehr als eine Mrd. Euro  Zuschüsse für 2017 und 2018  für die Steinkohleverstromung und
  3. an die Stahlindustrie
  4. 463 (2017) bzw. 653 Mio.  (2018) für den Energieeffizienzfonds der Bundesregierung, der effiziente Technologien in kleinen und mittleren Unternehmen fördert
  5. 346 (2017) und 470 Mio. Euro (2018) für Pumpen- und Heizungsrenovierungen
  6. 2017 und 2018 je 329 Mio. die Nationale Klimaschutzinitiative der Bundesregierung.
  7. Je 320 Mio. für Einzelmaßnahmen bei der Erneuerbaren-Nutzung in den beiden Jahren
  8. 2016 Staatsbeihilfen von 300 Mio. Euro für stromintensive Unternehmen, um indirekte CO2-Kosten auszugleichen – 2018 dann nur noch 210 Mio. Euro vorgesehen (nach energate-messenger.de)

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