Nachhaltigkeit als Kriterium

26. Sub­ven­ti­ons­be­richt der Bun­des­re­gie­rung

„Klimaschutz, Breitbandausbau, Ausbau der Elektromobilität und Digitalisierung“ stehen an erster Stelle im  26. Subventionsbericht der Bundesregierung (wörtlich „Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2015 bis 2018“), den das Bundesministerium der Finanzen (BMF)  am 23.08.2017 dem Kabinett vorgelegt hat. Er wird alle zwei Jahre entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt.

[note Aus einer Medienmitteilung des BMF: „Das Subventionsvolumen der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes steigt im Berichtszeitraum von 20,9 Mrd. Euro 2015 auf voraussichtlich 25,2 Mrd. Euro 2018. Aufgrund der positiven Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts  verbleibt die Subventionsquote des Bundes 2016 zunächst bei 0,7 % des BIP und damit auf dem niedrigen Niveau der letzten Jahre. Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zeichnet sich ein geringfügiger Anstieg auf 0,8 % ab.]

Mit Nachhaltigkeitsprüfung Rechtfertigungsdruck erhöhen

Bersits zum zweiten Mal ist die Nachhaltigkeit aller Subventionen ein Kriterium – wörtlich heißt es in dem Bericht: „Um den Rechtfertigungsdruck zu erhöhen, hat die Bundesregierung die Erweiterung ihrer Subventionspolitischen Leitlinien um einen Passus zur Nachhaltigkeitsprüfung von Subventionen und zu grundsätzlich regelmäßigen Evaluationszyklen beschlossen. Mit der Nachhaltigkeitsprüfung unterstreicht die Bundesregierung ihre Absicht, das Prinzip der Nachhaltigkeit in der Subventionspolitik stärker zu berücksichtigen. Hierbei orientiert sie sich grundsätzlich an der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der seit der 16. Legislaturperiode im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsprüfung. Im Fokus der Nachhaltigkeitsprüfung von Subventionen stehen deren langfristige ökonomische, ökologische und soziale Wirkungen.“

Nachhaltigkeit ziele „als politisches Leitprinzip der Bundesregierung“ auf „Generationengerechtigkeit, sozialen Zusammenhalt, Lebensqualität und Wahrnehmung internationaler Verantwortung“. Das bedeute, dass wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und soziale Verantwortung so miteinander in Einklang zu bringen seien, dass „Entwicklungen dauerhaft tragfähig“ seien.

Als Grundlage dieser Nachhaltigkeitsprüfungen nennt der Berichtstext die vom Bundeskabinett am 11.01.2017 verabschiedete „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“, die sei „an der UN-Agenda 2030 und den Sustainable Development Goals, SDGs ausgerichtet“. Sie lege deutsche Ziele zu allen 17 SDGs fest und weise zu jedem SDG ein deutsches Politikziel aus. Die Nachhaltigkeitsprüfung frage nach den „langfristigen ökonomischen, ökologischen und sozialen Wirkungen der jeweiligen Subvention, etwa in Bezug auf wirtschaftlichen Wohlstand und Zukunftsvorsorge, Klimaschutz und Ressourcenschonung oder Beschäftigungssicherung“. Durch die Orientierung an den SDGs würden auch „international bedeutsame Zielsetzungen entlang globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten, wie etwa die Förderung menschenwürdiger Arbeit (SDG 8) oder nachhaltiger Produktions- und Konsummuster (SDG 12) verstärkt in den Blick genommen“. Die Nachhaltigkeitsprüfung entspreche damit auch den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Nachhaltigkeitsprüfung unvollständig – „Problem kleingeredet“

Das findet Geschäftsführer Björn Klusmann vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft im Interview mit dem Deutschlandfunk zunächst gut – aber: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass es eine Nachhaltigkeitsprüfung in diesem Subventionsbericht gibt. Allerdings umfasst die längst nicht alles, was notwendig wäre. Beispielsweise bleiben bestimmte umweltschädliche Subventionen völlig außen vor. Ganz Deutschland regt sich über Abgasmanipulationen beim Diesel auf und die Steuerbegünstigung für den Diesel-Kraftstoff wird in dem aktuellen Subventionsbericht nicht einmal erwähnt. Das sind immerhin fast acht Milliarden Euro, die das den Steuerzahler jedes Jahr kostet, dass Diesel zu billig verkauft wird.“

So kritisiert Klusmann, das Problem werde kleiner geredet, als es sei. Er verlangt, dass alle ausdrücklich umweltschädlichen Subventionen in den Bericht aufgenommen werden müssten. Immerhin beziffere das Umweltbundesamt diese auf mehr als 57 Milliarden Euro. Folglich komme der Subventionsbericht zu einem viel niedrigeren Ergebnis und erfasse bei weitem nicht alles, was an umweltschädlichen Subventionen gezahlt werde. So werde zwar darauf verwiesen, dass im Klimaschutzplan stehe, die Bundesregierung erwäge, das Steuer- und Abgabensystem im Sinne des Klimaschutzes weiterzuentwickeln: „Aber bei den konkreten Schritten ist dann eine Leerstelle und es sind keine konkreten Schritte in diesem Bericht enthalten, die das Volumen der umweltschädlichen Subventionen zurückfahren könnten“, so Klusmann.

Klimaökonom Ottmar Edenhofer kritisiert laut Tagesspiegel Background schon lange, dass jede in die Atmosphäre geblasene Tonne Kohlendioxid mit mehr Geld subventioniert werde, als die Tonne CO2 im Emissionshandel koste. Jährlich fließen mehr als 420 Milliarden Euro nach Angaben der Internationalen Energieagentur weltweit in die Subventionierung von fossilen Brennstoffen wie Öl, Gas oder Kohle.

Folgt: Bericht schweigt zu umweltschädlichen Subventionen