DUH/Resch gewinnen entscheidende Prozesse

BASF verteidigte Greenwashing mit unlauteren Mitteln

Der nun abschließend von der DUH gewonnene Mammutprozess zeigt, mit welchen Mitteln Industriekonzerne versuchen, Umweltverbände und ihre Repräsentanten einzuschüchtern, die Greenwashing aufdecken und verbraucher-täuschende Aussagen im Rahmen ökologischer Marktüberwachung zu stoppen versuchen.

2012 hatte die DUH auf die irreführende Werbung für Tragetaschen aus dem Biokunststoff Polymilchsäure (PLA) hingewiesen und die drei Handelsketten ALDI Nord, ALDI Süd und Rewe wegen der dadurch praktizierten Verbrauchertäuschung erfolgreich abgemahnt. Alle drei Unternehmen verkauften Tüten der VictorGroup, deren Materialzulieferer der Chemiekonzern BASF war. Entgegen dem auf den Tüten vermittelten Eindruck, waren die Bioplastiktüten weder umweltfreundlicher als herkömmliche Plastiktüten, noch wurden sie nach einer durch die DUH durchgeführten Umfrage in deutschen Kompostierungsanlagen regelmäßig kompostiert. Nachdem ALDI Nord, ALDI Süd und Rewe gegenüber der DUH erklärten, ihre biologisch abbaubaren Plastiktüten nicht mehr als „100% kompostierbar“ zu bewerben und diese aus dem Sortiment nahmen, wollte sich die VictorGroup die entgangenen Einnahmen in Höhe von 2,7 Millionen Euro ausgerechnet von der DUH und deren Bundesgeschäftsführer persönlich bezahlen lassen.

Resch: „Die Aufklärungsarbeit der DUH über die verheerenden Umweltbelastungen der Plastiktütenflut und auch über Bioplastiktüten durchkreuzte anscheinend die Strategie des Chemiekonzerns BASF, der als Materialzulieferer die angeblich umweltfreundlichen Bioplastiktüten wohl zum neuen Verkaufsschlager machen wollte. Nur so ist zu erklären, dass als strategisches Mittel eine Millionenklage gegen die DUH und mich persönlich gewählt wurde, um unsere Aufklärungsarbeit zu verhindern. Die Plastiktütenfirmen und ihr Zulieferer BASF erhalten mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs die klare Botschaft, dass Umwelt- und Verbraucherverbände auch weiterhin berechtigt sind, auf Verbrauchertäuschung hinzuweisen. Die DUH wird weiterhin kritisch über sogenannte Bioplastikprodukte mit zweifelhaftem oder nicht vorhandenem Umweltnutzen berichten. Wir lassen uns auch von der BASF keinen Maulkorb verpassen.“

BASF gab Gutachten in Auftrag und will „dreist“ bei Kritikern abkassieren

Resch weiter: „Fast alle Gutachten im Verfahren gegen die DUH wurden nicht von der Klägerin, sondern vom Chemiekonzern BASF in Auftrag gegeben. Der Konzern aus Ludwigshafen entwickelt Biokunststoffe und versucht diese seit Jahren als vermeintlich ökologische Alternative zu Verpackungen aus fossilen Rohstoffen auf dem Markt zu platzieren. Dabei geht es jedoch nicht um die Umwelt, sondern um Profite, denn Biokunststoffe werden im Vergleich zu normalem Plastik oft zu vielfach höheren Preisen verkauft. Allerdings können Ökobilanzen bislang keine gesamt-ökologischen Vorteile von Biokunststoffen im Vergleich zu solchen aus fossilem Rohöl belegen. Viele der als biologisch abbaubar beworbenen Kunststoffe bauen sich unter natürlichen Bedingungen nur ähnlich langsam ab wie normale Kunststoffe und werden oft auch in Kompostierungsanlagen nicht kompostiert. Weil die DUH den Geschäftsinteressen einer ganzen Branche im Wege stand, sollte ein Exempel statuiert und ein ganzer Verband kaltgestellt werden“.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in solchen Prozessen vertritt: „Es ist besonders dreist, dass sich Plastiktütenhersteller entgangene Gewinne ausgerechnet von denjenigen auszahlen lassen wollten, die Aussagen zur Umweltfreundlichkeit von Bioplastiktüten als falsch entlarvten. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes stärkt Umwelt- und Verbraucherschutzverbände in ihrer Arbeit und zeigt, dass selbst Millionenklagen nicht zur Einschüchterung taugen“. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs ist rechtskräftig.

[note Solarify dazu: Interessant am ganzen Ablauf ist die Tatsache, dass die letzte Pressemitteilung der VictorGroup vom 21.10.2015 (!) stammt – siehe biotuete.eu/de/presse. Darin die längst überholten „Informationen“: „Bundesgerichtshof sieht erhebliche Mängel in der Beweisaufnahme“ und „Zweifelhafte Beweiserbringung durch Deutsche Umwelthilfe“. Diese Beweiserbringung ist erfolgt, die VictorGroup hat trotz der Riesensummen der BASF verloren; das veranlasst die VictorGroup aber offensichtlich nicht, als fairer Verlierer umfassend zu informieren.]

->Quellen und Links: