EU-Fortschreibung der Pkw-CO2-Regulierung mangelhaft

Agora Verkehrswende: Für Klimaschutzziele im Verkehr bei weitem nicht ausreichend

Hat die noch gar nicht im Amt befindliche Bundesregierung eben erst (während der Koalitionsverhandlungen) das 2020er Klimaziel kurzerhand aufgegeben, so zieht jetzt ein Kurzgutachten des Öko-Instituts die deutschen Klimaziele erneut in Zweifel – und zwar für die Zeit danach: Diesmal geht es um die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Pkw-Flottengrenzwertregelungen für CO2 von 2021 bis 2030.

[note Nach den Brüsseler Plänen soll der CO2-Ausstoß neuer Pkw bis 2025 um 15 Prozent und bis 2030 um 30 Prozent im Vergleich zum Wert von 2021 (95 Gramm CO2 pro Kilometer) sinken. Hersteller mit hohem Anteil emissionsfreier Fahrzeuge erhalten einen Bonus. Die deutschen Klimaschutzziele sind im Klimaschutzplan 2050 festgelegt, auf den der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ausdrücklich Bezug nimmt. Laut Klimaschutzplan sollen die CO2-Emissionen des Verkehrssektors von rund 166 Mio. t bis 2030 um 40 bis 42 Prozent reduziert werden. Demnach müssten 70 Mio. t eingespart werden. (nach Handelsblatt)]

Öko-Inst-Studie EU-Fortschreibung der PKW-CO2-Regulierung – Titel Agora Verkehrswende; Öko-Institut

3,5 Mio. t Minderung – 44,7 wären nötig (!)

„Wie die Analyse zeigt“, so die Ankündigung auf der Webseite von Agora Verkehrswende, „führt der Kommissionsvorschlag ohne weitere zusätzliche Maßnahmen bis 2030 lediglich zu einer Minderung der CO2-Emissionen in Höhe von 3,5 Millionen Tonnen.  Somit verbliebe im Verkehrssektor eine Minderungslücke zum Emissionsziel des von der Bundesregierung beschlossenen ‚Klimaschutzplans 2050‘ von 44,7 Millionen Tonnen.“

Die Studie weiter: „Die CO2-Flottenregulierung hat aber bei einer deutlich ambitionierteren Ausgestaltung das Potenzial, bis zu 20 Millionen Tonnen CO2 einzusparen und die verbleibende Klimaschutzlücke deutlich zu verkleinern. Denn die technische Entwicklung ließe eine ambitioniertere Ausgestaltung zu.“ Erstaunlich klingt dann die Feststellung, dass die Produktionsziele vieler Autohersteller für emissionsfreie Fahrzeuge weiter reichten als der aktuelle Kommissionsentwurf. „Die Zahl von Elektrofahrzeugen ließe sich auf diese Weise bis 2030 auf 11 Millionen Fahrzeuge steigern, die durchschnittlichen realen  CO2-Emissionen konventioneller Pkw von 179 auf 108 Gramm CO2/km senken. Das entspricht einem Kraftstoffverbrauch von 4,4 Litern pro 100 Kilometer.“ Bleibe es jedoch beim Kommissionsvorschlag in seiner jetzigen Form, müssen viele weitere wirkungsmächtige nationale Maßnahmen ergriffen werden, um das Klimaschutzziel zu erreichen.

Dazu könnten u.a. eine spürbare Erhöhung der Mineralölsteuer gehören, eine wirksame Reform der Kfz- oder Dienstwagenbesteuerung und eine fahrleistungsabhängige Pkw-Maut, die nicht nur die Neuwagenflotte sondern auch den Fahrzeugbestand und deren Nutzung beträfen. Für diese Maßnahmen fehle aber aus heutiger Sicht der politische Konsens. Außerdem sei nicht auszuschließen, dass unabhängig von der Bundesgesetzgebung Gebietskörperschaften Maßnahmen ergreifen, um den Pkw-Verkehr zu regulieren.

Regelungswirrwarr droht

Gleiches gilt außerhalb Deutschlands auf Ebene der EU-Mitgliedsstaaten, von denen sich einige bereits bei der Kommission für eine ambitioniertere Rahmensetzung eingesetzt haben. Es droht dann für Autofahrer aber noch mehr für Fahrzeughersteller eine unübersichtliche Regelungsdichte, die einem einheitlichen EU-Binnenmarkt entgegensteht. Mangelnde Sicherheit bei den längerfristigen politischen Rahmenbedingungen kann kontraproduktiv für die Produktplanung der Autobauer sein.

In der Studie werden darüber hinaus zwei zusätzliche Varianten des Kommissionsvorschlages analysiert: „ProKlima“ und „ProKlima Plus“ (S. 7); beide Varianten ließen die Minderungslücke deutlich kleiner werden. Die Analyse zeigt, dass es die von der Bundesregierung beschlossenen Klimaschutzziele für 2030 erforderlich machen, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene eine wirksamere Regelung der Flottengrenzwerte zu unterstützen.

Der Verhandlungsprozess zum Kommissionsvorschlag werde vermutlich das gesamte Jahr 2018 in Anspruch nehmen. Die verbindlichen Klimaschutzziele für 2030 erforderten es, dass die Bundesregierung bei den Verhandlungen gemeinsam mit Verbündeten eine wirksamere Regelung der Flottengrenzwerte unterstütze. Das sei notwendig, um zu verhindern, dass sowohl das Klimaschutzziel für den Verkehr als auch die für 2030 vereinbarte Minderung der gesamten Treibhausgasemissionen um 55 Prozent schon sehr bald außer Reichweite gerate.

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