AKW-Laufzeit verlängern?

Ausschuss-Gespräch über Atomausstieg, etc.

Die Bundesregierung will bis Ende Juni 2018 eine Einigung mit den AKW-Betreibern über Entschädigungen für den Atomausstieg erreichen. Das bekräftigte ein BMWi-Sprecher am 18.04.2018 im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags. Die Optionen reichen Informationen aus dem BMWi und dem parlamentseigenen Pressedienst „heute im bundestag“ folgend von einer Verlängerung der Laufzeiten einzelner Kraftwerke bis hin zu einem finanziellen Ausgleich.

AKW Philippsburg – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Auslöser für das Ausschussgespräch war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2016 mit der Entscheidung der Richter, den EVU stehe ein Recht auf Entschädigung für den vorzeitigen Atomausstieg zu – wie, darüber muss der Bundestag bis Ende Juni 2018 beschließen. Auch während der Kabinettsklausur in Meseberg habe ds Thema eine Rolle gespielt, sagte der Ministerialbeamte.

Bei einem finanziellen Ausgleich gehe es nicht um einen vollen Wertersatz, sondern um eine „angemessene Entschädigung“ (was immer das heißen soll). Während Abgeordnete der Koalition im Ausschuss darauf drangen, die Juni-Frist einzuhalten, kritisierte ein Vertreter der FDP-Fraktion im Einklang mit anderen Oppositions-MdB die Zögerlichkeit der letten Bundesregierung. Die Linksfraktion zeigte sich irritiert, dass eine Laufzeitverlängerung offenbar doch wieder zur Diskussion stehe, während eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen forderte, sich auf einen finanziellen Ausgleich für die betroffenen Konzerne festzulegen.

EEG-Umlage für Strom zum Eigenverbrauch aus KWK-Anlagen und Bürgerenergie

Zum anderen wurde die Frage einer EEG-Umlage für Strom zum Eigenverbrauch aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) diskutiert. Weil seit 01.01.2018 alle Betreiber von Neuanlagen die volle EEG-Umlage zahlen, ist die Stromrechnung für Unternehmen und private Hauseigentümer teils empfindlich gestiegen. Der BMWi-Beamte sagte, die die Bundesregierung sei „auf der Zielgeraden für eine verlässliche Neuregelung“. Neben den geplanten inhaltlichen Änderungen sei auch die Verringerung des bürokratischen Aufwands im Gespräch: Anlagen könnten in bestimmte Typen-Kategorien zusammengefasst werden, anstatt sie einzeln zu prüfen. Diese EEG-Änderung will das Ministerium rückwirkend zum 01. 01.2018 in Kraft treten lassen. Als es auf Anregung der Linksfraktion um möglichen Missbrauch zum Nachteil von Bürgerenergiegesellschaften im Zusammenhang mit Ausschreibungen ging, sagte der BMWi-Vertreter: „Wir sehen Handlungsbedarf“. Das Ministerium sei bestrebt, bis Ende Juni eine Neuregelung zu entwerfen.

Grüne: „Tschernobyl mahnt – Atomausstieg konsequent umsetzen“

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ruft die Explosion eines Reaktors im Atomkraftwerk Tschernobyl nahe der ukrainischen Stadt Prypjat vor genau 32 Jahren in Erinnerung. Der von der Fraktion vorgelegte Antrag mit dem Titel „Tschernobyl mahnt – Atomausstieg konsequent umsetzen“ (19/1731) steht am 26.04.2018 auf der Tagesordnung und soll anschließend im federführenden Umweltausschuss weiterberaten werden. Aufgrund der Explosion seien damals immense Mengen radioaktiver Stoffe in die Erdatmosphäre gelandet, schreiben die Grünen in dem Antrag. 40 Prozent der Gesamtfläche Europas seien mit Cäsium-137 kontaminiert worden. Der Atomunfall von Tschernobyl habe dazu geführt, dass eine Fläche von 200.000 Quadratkilometern radioaktiv verseucht worden sei. Starker Regen habe dafür gesorgt, dass sich die Radionuklide besonders über dem Süden Deutschlands auswuschen. Direkt nach der Havarie hätten 116.000 Bewohner aus der unmittelbaren Umgebung des Unfallreaktors evakuiert werden müssen, in den Folgejahren weitere 220.000.

Die Bundesregierung wird in der Vorlage aufgefordert, den von Atomunfällen betroffenen Menschen und Ländern weiterhin Hilfe und Unterstützung zur Minderung der gesundheitlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen zu gewähren. Sie solle sich außerdem international für einen möglichst raschen Ausstieg aus der Atomkraft und einen Umstieg auf eine Energieversorgung, basierend auf erneuerbaren Energien, einsetzen. Ziel müsse auch eine weltweite Ächtung des Uranabbaus sein. Als Zwischenschritt müsse die Regierung im Hinblick auf das nach Deutschland und in die EU importierte Uran Transparenz über die Herkunft sowie substanzielle und verbindliche ökologische, soziale und menschenrechtliche Standards beim Abbau einfordern, verlangen die Grünen.

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