Regierung: Keine Pläne für CO2-Steuer

Multilaterale Entwicklung einer gemeinsamen CO2-Bepreisung

  1. Bei welchen Staaten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bereitschaft für die bi- oder multilaterale Entwicklung einer gemeinsamen CO2-Bepreisung, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihre weiteren Schritte zur Entwicklung eines solchen Bepreisungssystems? Alle Staaten, die in den o. g. Initiativen/ Organisationen aktiv sind, zeigen eine Bereitschaft ihre CO2-Preissysteme mit bestehenden und entstehenden Systemen zu koordinieren. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen in diesen Foren weiter fortsetzen.
  2. Wird sich die Bundesregierung bei einem Nichterfolg einer Einigung unter den G20 für eine CO2-Bepreisung auf nationaler Ebene oder auch im Rahmen einer kleinen Gruppe von Staaten einsetzen (bitte begründen)? Die Bundesregierung wird sich weiterhin auf verschiedenen Ebenen für eine Ausweitung und Stärkung von CO2-Bepreisungssystemen einsetzen, nicht zuletzt, um die Ziele des Klimaschutzabkommens von Paris zu erreichen (siehe insbesondere die Antworten zu den Fragen 8, 9, 12 und 13). Dies schließt Kooperationen mit kleineren Staatengruppen ein, auch wenn eine breitere Beteiligung von Staaten immer vorzuziehen wäre.
  1. Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolge der Climate Change Levy in Großbritannien als Brennstoffsteuer für die Stromerzeugung, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Die Ausgestaltung und entsprechend auch die Wirkung nationaler Klimaschutzinstrumente sind eng mit den jeweiligen nationalen Umständen verbunden. Der Strommix, insbesondere der Anteil fossiler Kraftwerke, ebenso die Nachfrageseite und weitere strukturelle Bedingungen variieren zwischen Deutschland und Großbritannien. Daher ist ein direkter Vergleich oder eine Übertragung weder sinnvoll noch machbar.

  1. Welchen CO2-Preis müsste ein CO2-Bepreisungssystem nach Auffassung der Bundesregierung zum Ziel haben, um einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können (bitte begründen)?
  2. Nach welcher Methode und anhand welcher Maßstäbe und Kennzahlen sollte die Höhe einer CO2-Bepreisung nach Planungen der Bundesregierung festgelegt werden, und handelt es sich hierbei um einen Basispreis oder einen gleitenden Ansatz, bei dem der Preis in vorher festgelegten Folgeschritten steigt?

Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Europäische Emissionshandel ist ein mengenbasierter Ansatz, der primär darauf ausgelegt ist, eine bestimmte Emissionsminderung zu erreichen. Ein effektives CO2-Bepreisungssystem sollte zur Internalisierung der externen Kosten der CO2-Emissionen beitragen und dient auch dazu Investitionen in klimafreundliche Technologien, wie effizientere Produktionsverfahren, anzureizen. Dabei unterscheidet sich aufgrund von unterschiedlich hohen Grenzvermeidungskosten die Lenkungswirkung eines bestimmten Preises in den verschiedenen Sektoren stark.

  1. Sollten zusätzliche Einnahmen aus einer multilateralen CO2-Bepreisung nach Auffassung der Bundesregierung zweckgebunden verwendet werden, indem sie wieder vollständig in den Klimaschutz investiert werden, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, und falls nein, warum nicht?

Bisher gibt es keinen Beschluss der Bundesregierung, ein zusätzliches multilaterales CO2-Bepreisungsinstrument einzuführen.

  1. Was konkret wird die Bundesregierung zur Umsetzung der im Bundestagsbeschluss (Bundestagsdrucksache 19/440) anlässlich des 55. Jahrestages des Élysée-Vertrags angekündigten gemeinsamen Initiative mit Frankreich zu einem CO2-Preis vorschlagen und bis wann?
  2. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung in Bezug auf die Möglichkeit, gemeinsam mit Frankreich im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit die Initiative zu ergreifen und einen CO2-Mindestpreis einzuführen, ein?

Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Impulse der gemeinsamen Resolution von Assemblée Nationale und Deutschem Bundestag zum 55. Jahrestag des Élysée- Vertrags am 22. Januar 2018 aufzugreifen und im Rahmen der deutsch-französischen Freundschaft die enge Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 und der Verpflichtungen des „One Planet Summit“ von 2017 fortzusetzen.

->Quelle: dip21.bundestag.de/1901635