Mieterstromgesetz verpufft nahezu wirkungslos

Verbändeallianz fordert Nachbesserungen

Am 25.07.2017 trat das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Nach einem Jahr herrscht Ernüchterung. Bislang wurde lediglich eine Leistung von 3,3 Megawatt peak (MWp) Mieterstromanlagen zugebaut. Förderfähig ist insgesamt hingegen ein Zubau von jährlich 500 MWp. Haupthindernis für die Verbreitung von Mieterstrom sei die Belastung von solar erzeugtem Mieterstrom mit der EEG-Umlage. Anders als beim Eigenverbrauch von Solarstrom werde Mieterstrom mit der vollen EEG-Umlage belastet, kritisierte der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) am 30.07.2018.

Mieterstrom-PV-Dachprojekt in Berlin von naturstrom – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Auf Initiative des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) macht sich eine Verbändeallianz jetzt für eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mieterstrom stark. Abgeschafft werden müsse vor allem die Ungleichbehandlung von erneuerbarem Eigenstrom- und Mieterstromverbrauch, so die Forderung der Verbände.

[note Der ZVEH: Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) vertritt die Interessen von 53.755 Unternehmen aus den drei Handwerken Elektrotechnik, Informationstechnik und Elektromaschinenbau. Mit 491.542 Beschäftigten, davon über 41.500 Auszubildende, erwirtschafteten die Unternehmen im Jahr 2017 einen Umsatz von rund 57,6 Milliarden Euro. Dem ZVEH als Bundesinnungsverband gehören 12 Landesverbände mit 320 Innungen an.]

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