Schiffe verschmutzen (etwas) weniger

LNG als Schiffstreibstoff

  1. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit der Verbreitung von LNG als Schiffstreibstoff und die kurz- bis mittelfristige Umsetzung seitens der Reedereien ein?
    Wie schätzt die Bundesregierung nach ihren Kenntnissen die Klimabilanz (inkl. möglichem sog. Methanschlupfs) von LNG als Treibstoff in der Seeschifffahrt ein (bitte auch im Vergleich zu anderen Treibstoffen darstellen), und worauf stützt sie ihre Auffassung?

Derzeit werden vermehrt Seeschiffe für die Verwendung von LNG ausgestattet. Dies betrifft besonders Kreuzfahrtschiffe und Fähren, aber auch Frachtschiffe, wie etwa Containerschiffe und Tanker. Das vorhandene Interesse aus der Wirtschaft zeigt sich auch bei der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen auf LNG-Antrieb, bei der im ersten Förderaufruf 17 Antragsteller einen oder mehrere Anträge gestellt haben. Die Evaluierung des Förderprogramms wird der Bundesregierung umfassendes Datenmaterial zur Verfügung stellen, mit dem die tatsächlich erreichte Emissionsminderung (auch unter Berücksichtigung des Methanschlupfs) nochmals validiert werden kann. Auf Basis der vorliegenden Unterlagen ist eine erhebliche Reduzierung der Luftschadstoffemissionen zu erwarten. Dies deckt sich mit den in der Fachliteratur dargestellten Werten: LNG reduziert demnach Schwefel- und Partikelemissionen um bis zu 100 Prozent, NOx-Emissionen um bis zu 80 Prozent und CO2-Emissionen um bis zu 30 Prozent im Vergleich zu Schweröl. Jedoch könnte ein möglicher Methanschlupf die Treibhausgasbilanz von LNG deutlich verringern, da Methan ein 25- bis 30-mal so starkes Treibhausgas ist wie CO2. Dies ist auch bei der Motorenentwicklung zu berücksichtigen.

  1. Wie hoch ist der Anteil an synthetisch erzeugtem LNG als Schiffstreibstoff, und wie wird sich dieser nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig entwickeln?

Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über den aktuellen und künftigen Anteil von synthetisch erzeugtem Methan in derzeit am Markt verfügbarem LNG. Aus der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie für die Zeit nach 2020 ergeben sich Anreize für die Verwendung von erneuerbaren Kraftstoffen im Schiffsverkehr. Die „vorläufige Strategie“ der IMO sieht als mögliche langfristige Maßnahme auch die Entwicklung von CO2-freien oder post-fossilen Kraftstoffen für den Seeverkehr vor. Eine Quantifizierung ist derzeit allerdings noch nicht möglich.

  1. a) Welchen Beitrag werden nach Auffassung der Bundesregierung die Verwendung weiterer gasbasierter Schiffstreibstoffe neben LNG (z. B. LPG, weitere) zur Emissionsminderung, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes, leisten?
    b) Welche Verfügbarkeit ist hinsichtlich weiterer gasbasierter Schiffstreibstoffe neben LNG in den europäischen Häfen gewährleistet, und wie wird sich dies nach Kenntnis der Bundesregierung kurz- bis mittelfristig weiterentwickeln?
    c) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit der Verbreitung weiterer gasbasierter Schiffstreibstoffe neben LNG als Schiffstreibstoff und die kurz- bis mittelfristige Umsetzung seitens der Reedereien ein?
  2. . a) Welchen Beitrag wird nach Auffassung der Bundesregierung die Verwendung des Schiffstreibstoffs Methanol zur Emissionsminderung, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes, leisten?
    b) Welche Verfügbarkeit ist hinsichtlich Methanol in den europäischen Häfen gewährleistet, und wie wird sich dies nach Kenntnis der Bundesregierung kurz- bis mittelfristig weiterentwickeln?
    c) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit der Verbreitung von Methanol als Schiffstreibstoff und die kurz- bis mittelfristige Umsetzung seitens der Reedereien ein?
  3. a) Welchen Beitrag wird nach Auffassung der Bundesregierung die Verwendung von Elektromotoren bzw. Hybridtechnologien zur Emissionsminderung, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes, leisten?
    b) Welche Verfügbarkeit durch klimafreundlich erzeugten Strom ist hinsichtlich Elektro-Schiffsmotoren bzw. Hybridtechnologien in den europäischen Häfen gewährleistet, und wie wird sich dies nach Kenntnis der Bundesregierung kurz- bis mittelfristig weiterentwickeln?
    c) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit der Verbreitung von klimafreundlich erzeugtem Strom hinsichtlich Elektro-Schiffsmotoren bzw. Hybridtechnologien als Schiffsantrieb und die kurz- bis mittelfristige Umsetzung seitens der Reedereien ein?
  4. a) Welchen Beitrag wird nach Auffassung der Bundesregierung die Verwendung des Schiffstreibstoffs Wasserstoff zur Emissionsminderung, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes, leisten?
    b) Welche Verfügbarkeit ist hinsichtlich Wasserstoff in den europäischen Häfen gewährleistet, und wie wird sich dies nach Kenntnis der Bundesregierung kurz- bis mittelfristig weiterentwickeln?
    c) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit der Verbreitung von Wasserstoff als Schiffstreibstoff und die kurz- bis mittelfristige Umsetzung seitens der Reedereien ein?
  5. Welchen Beitrag wird nach Auffassung der Bundesregierung die Verwendung des Schiffstreibstoffs Ammoniak zur Emissionsminderung, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes, leisten?
    b) Welche Verfügbarkeit ist hinsichtlich Ammoniak in den europäischen Häfen gewährleistet, und wie wird sich dies nach Kenntnis der Bundesregierung kurz- bis mittelfristig weiterentwickeln?
    c) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit der Verbreitung von Ammoniak als Schiffstreibstoff und die kurz- bis mittelfristige Umsetzung seitens der Reedereien ein?
  6. a) Welche auf erneuerbaren Energien basierenden Antriebstechnologien können nach Ansicht der Bundesregierung maßgeblich zur Treibhausgasminderung in der Schifffahrt beitragen?
    b) Welche Verfügbarkeit ist hinsichtlich erneuerbarer Energien in den europäischen Häfen gewährleistet, und wie wird sich dies nach Kenntnis der Bundesregierung kurz- bis mittelfristig weiterentwickeln?
    c) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit der Verbreitung von erneuerbaren Energien als Schiffstreibstoff und die kurz- bis mittelfristige Umsetzung seitens der Reedereien ein?

Die Fragen 14 bis 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen zu den angesprochenen Kraftstoffoptionen und Emissionsminderungsmaßnahmen keine detaillierten Kenntnisse bezüglich Mengen und (künftiger) Verfügbarkeit vor. Grundsätzlich ist jedoch zu erwarten, dass nur mit einer Umstellung auf Energieträger auf Basis erneuerbarer Energien die Klimaschutzziele einzuhalten sein werden. Grundsätzlich liegt für die Schifffahrt, besonders für den internationalen Seeverkehr, ein Fokus auf strombasierten Kraftstoffen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die technologieoffenen Initiativen zugunsten alternativer Antriebe und Energiequellen in der Schifffahrt und in den Häfen zu verstärken. Hier werden explizit die Optionen LNG, Methanol, Wasserstoff/Brennstoffzelle und Elektromobilität genannt.

Folgt: Emissionsminderungsmaßnahmen in Häfen