Schiffe verschmutzen (etwas) weniger

Wie wird sich die Bundesregierung aktiv in den weiteren Prozess einbringen?

  1. Wie wird sich die Bundesregierung aktiv in den weiteren Prozess zur Erreichung des beschlossenen IMO-Treibhausgas-Emissionsziels auf welchen politischen Ebenen einbringen (bitte bisherige Treffen der Bundesregierung in diesem Zusammenhang mit jeweiligem Datum und jeweiligen Teilnehmern tabellarisch aufführen)?

Deutschland ist Vertragsstaat der IMO und wird sich vor allem im Umweltausschuss der IMO intensiv in die weitere Erarbeitung der Reduktionsmaßnahmen einbringen. In der Vorbereitung auf die Sitzungen in der IMO wurden auf ministerieller Arbeitsebene zahlreiche Gespräche mit Vertretern aus besonders vom Klimawandel betroffenen Regionen und Ländern (Pacific, Karibik, Südostasien) geführt, um eine möglichst breite Basis für Konsenslösungen herzustellen. Derartige Gespräche werden fortgesetzt.

  1. Welche der im Rahmen des Beschlusses vorgeschlagenen kurzfristigen Maßnahmen, die von 2018 bis 2023 umgesetzt werden sollen, unterstützt die Bundesregierung?

Die Bundesregierung ist offen für alle aufgeführten Maßnahmen, die einzeln oder in Kombination zum Erreichen der Klimaschutzziele führen.

  1. Welches Potenzial zu Treibhausgasminderung und Energieeinsparung besteht aus Sicht der Bundesregierung durch verstärkte Effizienzmaßnahmen in der Schifffahrt?

Die Steigerung der Effizienz in der Seeschifffahrt und die damit einhergehende Energieeinsparung ist ein wichtiger Baustein in der umfassenden Strategie der IMO zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Sektors.

  1. Welche Strategie verfolgen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in der IMO hinsichtlich der Umsetzung der IMO-Treibhausgas-Emissionsziele nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils, sofern diese teilweise von der Strategie der Bundesregierung abweichen, oder treten diesbezüglich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in der IMO gemeinsam auf?

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben in Bezug auf die Klimaauswirkungen der Seeschifffahrt eine sehr homogene Interessenlage in der IMO, denn alle Staaten haben das Abkommen von Paris gezeichnet und fühlen sich daher dessen Temperaturzielen verpflichtet. Hieran hat sich bisher das Handeln der Mitgliedsstaaten in der IMO bei der Verabschiedung der vorläufigen Strategie ausgerichtet.

  1. Welche Treibstoffe in der Seeschifffahrt erfüllen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits zum heutigen Zeitpunkt die o. g. Klimaschutzanforderungen?

Notwendig zur Erfüllung der Klimaschutzanforderungen im Seeverkehr ist aus Sicht der Bundesregierung ein Technologiemix, der Effizienz des Antriebs und Treibhausgasminderung des eingesetzten Energieträgers berücksichtigt. Die Beimischung von erneuerbaren Kraftstoffen kann einen Beitrag zur THG-Minderung leisten. Die Höhe des Beitrags hängt von der Vorkette der einzelnen Herstellungsverfahren ab, u. a. die jeweils verwendete Rohstoffquelle, den für die Konversion eingesetzten Energieträgern sowie dem Wirkungsgrad der jeweiligen Herstellungsverfahren. Im Fall von strombasierten Kraftstoffen ist entscheidend, dass der Strom zur Herstellung dieser Kraftstoffe ausschließlich aus erneuerbaren Quellen stammt, da ansonsten die Klimabilanz dieser Kraftstoffe auch deutlich schlechter als bei fossilen Kraftstoffen sein kann. Durch welche Antriebe und Energieträger ein zukünftig treibhausgasneutraler und dekarbonisierter Seeverkehr am besten erreicht werden kann, hängt u. a. von der weiteren technologischen Entwicklung ab.

  1. a) Welchen Beitrag zum Klimaschutz wird nach Auffassung der Bundesregierung der aktuelle Beschluss der IMO leisten, nachdem ab 2020 nur noch Treibstoffe mit einem Schwefelgehalt von 0,5 Prozent verwendet werden dürfen (etwa durch verstärkte Nichtverwendung von Schweröl als Schiffstreibstoff)?

Die Regulierung erhöht den Anreiz, zunächst bereits verfügbare alternative Schiffskraftstoffe einzusetzen, die jedoch allein nicht ausreichend sind, um die Klimaschutzziele im Seeverkehr zu erreichen. Bezüglich des Potenzials zum Klimaschutz wird auf Antwort zu Frage 9 verwiesen.

10 b) Durch welche weitere konkrete regionale oder internationale Maßnahmen wäre es nach Auffassung der Bundesregierung möglich, dass Schweröl als Schiffstreibstoff notwendigerweise international eine immer geringere Rolle spielen wird?

Die Bundesregierung begrüßt zunehmend stringentere internationale Anforderungen an die Qualität von Schiffstreibstoffen. Sie setzt sich bei der IMO auch weiterhin für eine zunehmende Ausweitung der internationalen Emissions-Kontrollgebiete und deren Maßgaben für Schiffstreibstoffe ein.

10 c) Welches Potenzial zu Treibhausgasminderung und Energieeinsparung besteht aus Sicht der Bundesregierung durch verstärkte Effizienzmaßnahmen in der Schifffahrt?

Optimierungen von Schiffsdesigns (z. B. Rumpfoptimierungen), die zunehmende Verwendung der Wärme- und Kälterückgewinnung oder der Batterietechnologie sind Beispiele von Energieeffizienzmaßnahmen, die verstärkt in der Schifffahrt ergriffen werden.

  1. a) Welchen Beitrag wird nach Auffassung der Bundesregierung die Verwendung des Schiffstreibstoffs LNG (verflüssigtes Erdgas oder synthetisches Methan) zur Emissionsminderung, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes, leisten?

Der Beitrag von LNG zur Emissionsminderung ist abhängig von der Marktdurchdringung und der Verfügbarkeit von LNG-betriebenen Schiffen und dem Anteil von Methan aus erneuerbaren Quellen sowie der Minderung des Methanschlupfes. Der Bundesregierung liegen keine quantitativen Abschätzungen über den weltweit erwarteten Marktanteil von mit verflüssigtem erneuerbarem Methan betriebenen Schiffen bis 2050 vor. Es wird auch auf die Antwort zu Frage 9 und 10a verwiesen.

11 b) Welche Verfügbarkeit ist hinsichtlich LNG in den europäischen Häfen gewährleistet, und wie wird sich dies nach Kenntnis der Bundesregierung kurz- bis mittelfristig weiterentwickeln?

Die EU-Richtlinie 2014/94 über den Aufbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID) verpflichtet die Mitgliedstaaten zum Aufbau einer angemessenen LNG-Infrastruktur in den Seehäfen des TEN-V Kernnetzes bis zum Jahr 2025, in den Binnenhäfen des TEN-V Kernnetzes bis zum Jahr 2030. Zu Bunkermöglichkeiten in deutschen Häfen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/719 verwiesen.

Folgt: LNG als Schiffstreibstoff