Kritik am Energiesammelgesetz geht weiter

BEE: Deutliche Verbesserung erforderlich – VKU: Gut, dass es nun vorangeht – Wärmewende braucht noch mehr Entschlossenheit!

Nachdem das Bundeskabinett den Startschuss für das lang erwartete Energiesammelgesetz gegeben hat, begrüßt es der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in einer Medienmitteilung, dass der parlamentarische Prozess endlich gestartet wird, beklagt aber, dass die Vorschläge in Sachen Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in die falsche Richtung gingen. Währenddessen kritisiert der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE), dass vor allem bei der Solarenergie die negativen Effekte überwögen.

PV und Wind bei Nauen, Brandenburg – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Es sei gut, so der VKU, „dass die im Koalitionsvertrag beschlossenen Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaik auf den Weg gebracht werden. Bei den Vorschlägen zu der Energieeffizienz-Technologie KWK), die wesentlich für die Wärmewende und damit für die deutschen Klimaziele ist, gehen zahlreiche Vorschläge jedoch in die falsche Richtung. Im Wärmesektor entstehen rund ein Drittel aller energiebedingten Emissionen. Ziel muss daher sein, die Wärmeversorgung schrittweise auf erneuerbare und emissionsarme Quellen umzustellen. Die KWK ist dafür das zentrale Instrument – insbesondere in den Städten ist sie die einzige Möglichkeit erneuerbare Wärme im großen Stil einzuspeisen. Doch einige im Entwurf vorgesehene Änderungen würden die Klimaschutztechnologie hemmen anstatt sie zu fördern. Dem Klimaschutz wird ein Bärendienst erwiesen.“

Der VKU plädiert für den Dreiklang:

  1. Bestandsanlagen angemessen fördern,
  2. Umrüstung von Kohle auf Gas anreizen und
  3. Perspektiven für den Zubau schaffen

BEE: Zusatzkürzung würde 2019 Solarausbau in Städten 2019

Das EEG-Sammelgesetz wurde am 09.11.2018 in erster Lesung im Parlament beraten. BEE-Präsidentin Simone Peter: „Es ist überfällig, dass die im Koalitionsvertrag angekündigten und von der Branche seit langem erwarteten Sonderausschreibungen im Rahmen des EEG-Sammelgesetzes jetzt kommen. Im Gesetzentwurf wird es allerdings versäumt, längerfristige Planungssicherheit zu geben.“ Er bleibe sogar hinter der EU-Vorgabe eines fünfjährigen Planungshorizontes zurück.

Bei der Solarenergie überwiegen laut BEE die negativen Effekte. Denn der Gesetzesentwurf enthalte eine zusätzliche Kürzung bei der Förderung großer PV-Dächer. Diese Zusatzkürzung bremse den Ausbau der Solarenergie in den Städten 2019 aus und stelle einen massiven Einschnitt in den Vertrauensschutz dar, so Peter. Nicht nur der Solarwirtschaft füge diese Verschlechterung großen Schaden zu, sondern treffe auch Mieterstrommodelle im besonderen Maße. „Wenn es darum geht, die Akzeptanz für die Energiewende zu erhöhen, spielen Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Rolle. Hier sollten alle Möglichkeiten der Beteiligung gesucht statt weiter beschnitten werden.“ Konsequenzen hätten diese Vorhaben auch auf das nationale Klimaschutzziel 2020 sowie auf die Erfüllung der EU-Verpflichtung für Erneuerbare Energien für das Jahr 2020.

Das im Koalitionsvertrag vorgesehene 65%-Ziel für Erneuerbare Energien im Jahr 2030 finde keinen Niederschlag. „Vor dem Hintergrund mehrjähriger Planungs- und Genehmigungsprozesse gefährdet dies nicht nur die Einhaltung des Ausbauziels von 65% Ökostrom bis 2030, sondern auch die auf EU-Ebene verbindlich festgelegten Klimaziele.“ Peter unterstrich in diesem Zusammenhang auch die Erfordernis nach einer Beseitigung des Photovoltaik-Förderdeckels. Außerdem lasse der Gesetzentwurf die Offshore-Windenergie außen vor und versäume es, für Biomasse einen Ausbaupfad nach 2022 festzulegen was sich ebenfalls negativ auf die Mittel- bis langfristige Ausbauperspektive auswirke.

Ein Teil der Ausschreibungsvolumina soll künftig in sogenannten Innovationsausschreibungen umgesetzt werden. Innovationselemente sind zwar grundsätzlich zu begrüßen, unverständlich sei es aber, dass durch die Änderung der Verordnungsermächtigung zur Innovationsausschreibung ein wesentliches Element – der Beitrag von Anlagen zum optimierten Netzbetrieb – herausgestrichen wird. Stattdessen stehen darin Regelungen zur Einführung einer Fixprämie sowie zur Marktprämie bei negativen Stunden, die die Kosten unnötig erhöhen würden.

Beim Redispatch wird der Vorrang der Erneuerbaren Energien eingeschränkt. Dies dürfe nicht dazu führen, dass der CO2-Ausstoß erhöht wird. Die Klimaschutzziele würden sonst in noch weitere Entfernung rücken. Der im Gesetz vorgesehene Mindestfaktor für die Entlastung der Stromnetze muss entsprechend hoch ausgerichtet werden.

Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland bündelt der BEE die Interessen von 48 Verbänden und Unternehmen mit 30 000 Einzelmitgliedern, darunter mehr als 5 000 Unternehmen. Zu unseren Mitgliedern zählen u. a. der Bundesverband WindEnergie, der Bundesverband Solarwirtschaft, der Fachverband Biogas und der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke. Wir vertreten auf diese Weise 338.500 Arbeitsplätze und mehr als 3 Millionen Kraftwerksbetreiber. Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr.

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