Bürokratie bremst Solar-Prosumer aus

Rechtsgutachten: Zu hohe Hürden für Gemeinschaftliche Eigenversorgung

Die aktuelle Gesetzeslage macht es Privatleuten nahezu unmöglich, ihren Solarstrom mit anderen im selben Haus zu teilen, ohne Rechtsbruch zu begehen. Diesen Schluss zieht die Verbraucherzentrale NRW aus einem von ihr beauftragten Rechtsgutachten der Kanzlei von Bredow Valentin Herz. Darin wird die Rechtslage zur sogenannten Gemeinschaftlichen Eigenversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien als „offensichtlich weder verhältnismäßig noch sachgerecht“ bezeichnet.

PV-Dächer in Radolfzell – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

„Privatleute, die nur wenige Kilowattstunden aus ihrer Solaranlage in eine Einliegerwohnung leiten wollen, werden mit massiven Melde- und Zahlungspflichten überfordert, die eigentlich für große Versorger mit Tausenden von Kunden gedacht sind“, sagt Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW. Das Rechtsgutachten zeige im Detail, welche Folgen die rechtliche Einstufung als Energieversorger habe. Hinzu komme: „Als Laien laufen private Prosumer angesichts der unübersichtlichen Gesetzeslage permanent Gefahr, beim Teilen von Solarstrom aus Unkenntnis Rechtsbrüche zu begehen.“ Zwar würden diese Rechtsbrüche bislang offenbar nicht verfolgt, doch theoretisch könnten sie auch nach Jahren noch Vergütungsrückforderungen und Strafen nach sich ziehen.

„Das Kernproblem ist die Definition der Eigenversorgung anhand der Personenidentität“, erklärt Sieverding. Diese weniger strikt auszulegen, ist nach Auffassung der Verbraucherschützer der geeignete Ansatzpunkt für kurzfristig wirksame Verbesserungen. Langfristig müssten schlüssig konzipierte Definitionen, Ausnahmeregelungen und Bagatellgrenzen Abhilfe schaffen. Neben gewinnorientierten Mieterstrommodellen müsse ein zeitgemäßer Rechtsrahmen auch die kleineren Modelle der Gemeinschaftlichen Eigenversorgung und Lieferbeziehungen zum Beispiel zwischen benachbarten Häusern berücksichtigen. „Ziel muss es sein, die gemeinschaftliche Eigenversorgung von Prosumern von untragbaren Pflichten und Risiken zu befreien und die energierechtlichen Auflagen für diese wichtigen Akteure der Energiewende auf das Sinnvolle zu reduzieren“, so Sievering. Hoffnung machten vor diesem Hintergrund unter anderem die jüngsten Impulse der EU zur Stärkung der Eigenversorgung.

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