Netzbetreiber fordern zwei HGÜ-Leitungen

NEP 2030 (2019)

Zur Vorbereitung des Kohleausstiegs – und nicht nur deshalb – müssen die Erneuerbaren Energien entscheidend ausgebaut werden. Die Regierung sagt, dafür müsse das Leitungsnetz ausgebaut werden (obwohl es bisher durch schmutzigen Kohlestrom verstopft wird). Dessen Betreiber haben jetzt einen neuen Netzentwicklungsplan (NEP) aufgestellt, der am 04.02.2019 der Bundesnetzagentur übergeben worden sein soll.

Die Kosten des Leitungsausbaus dürften sich – so zitiert die FAZ Schätzungen der zuständigen vier Netzbetreiber – bis 2030 von 32 auf 52 Milliarden Euro erhöhen. Das betreffe nur den Ausbau an Land. Je nach Szenario komme für die Leitungen zu den Windparks vor den Küsten noch einmal 18 bis 24 Mrd. hinzu. Unter dem Strich seien das in den kommenden zwölf Jahren 70 bis 76 – oder 6 Mrd. im Jahr. Bezahlen müssten das die Stromkunden.

Mastenwald in Westfalen – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Im 600 Seiten starken „Netzentwicklungsplan 2030“ haben die vier Betreiber Amprion, 50Hertz, Tennet und Transnet-BW das Hochspannungsnetz 2030 entworfen. Um das Regierungsziel der Regierung zu erfüllen, braucht es vor allem  Photovoltaik und Windstrom. Da letzterer vor allem offshore produziert wird, muss er via Stromtrassen nach Süddeutschland geleitet werden. Grundlage für   den notwendigen Ausbaubedarf der Stromnetze ist der sogenannte Szenariorahmen, der Energieerzeugung und Verbrauch in verschiedenen Zeithorizonten betrachtet und den Übertragungsnetzbetreibern von der Bundesnetzagentur vorgegeben wird. Der aktuelle Szenariorahmen für das Jahr 2030 rechnet in allen Szenarien mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030. Außerdem ist in allen Szenarien eine Abschaltung von Kohlekraftwerken unterstellt, die in etwa den Empfehlungen der Kohlekommission entspricht.

Laut energate fordern die Übertragungsnetzbetreiber bis 2030 zwei neue Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) von Schleswig-Holstein nach Nordrhein-Westfalen,  bzw. nach Baden-Württemberg. Beide Trassen seien als Erdkabel vorgesehen und kämen auf eine Länge von insgesamt 1.160 Kilometern. Die Gesamtkosten für den Übertragungsnetzausbau an Land und die Anbindung von Offshore-Windparks würden auch durch diese Projekte bis 2030 um 14 Mrd. auf insgesamt 70 Mrd. Euro steigen.

Im nächsten Schritt hat die Öffentlichkeit nun die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf des Netzentwicklungsplans abzugeben. Die Frist für diese Konsultationsphase endet am 4. März 2019, Stellungnahmen können online unter www.netzentwicklungsplan.de abgegeben werden.

Be­son­der­hei­ten des NEP 2030 (2019)

Der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) am 15.06.2018 genehmigte und veröffentlichte Szenariorahmen 2030 (2019) ist die Grundlage für die Erarbeitung des Netzentwicklungsplans (NEP) 2030, Version 2019. Er beschreibt die voraussichtlichen Entwicklungen in den Bereichen erneuerbare Energien, konventionelle Energie sowie Energieverbrauch und Last in Deutschland. Allgemeine Informationen zum Szenariorahmen und zum Prozess.

Im genehmigten Szenariorahmen hat die BNetzA umfängliche Neuerungen vorgenommen, mit denen neue Anforderungen an den NEP und die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) einhergehen.

– Die wesentlichen Neuerungen zeigen sich vor allem in der Ausgestaltung der Szenarien und den damit verbundenen Annahmen zu den Erzeugungskapazitäten.
– daneben wird eine neue Methode zur Bestimmung der Handelskapazitäten an den Grenzkuppelstellen zum Ausland (Flow-Based Market Coupling),
– eine Kosten-Nutzen-Analyse für neue Interkonnektoren
– und die Berücksichtigung neuer, innovativer Technologien, die den Netzausbaubedarf reduzieren können, gefordert.

Es ist zu erwarten, dass die neuen Anforderungen die Ergebnisse des NEP beeinflussen werden. Vor allem wird der im NEP ausgewiesene Netzentwicklungsbedarf aufgrund der Vorgabe eines Anteils von 65 % erneuerbarer Energien am Stromverbrauch in allen Szenarien für das Zieljahr 2030  gegenüber den im Bundesbedarfsplan festgelegten Maßnahmen voraussichtlich weiter ansteigen. Darüber hinaus werden sich wegen der notwendigen umfangreichen Anpassungen die Veröffentlichung des Netzentwicklungsplans und die Konsultation auf den Jahresbeginn 2019 verzögern.

Unterschiedlich innovative Szenarien

Bei der Ausgestaltung der Szenarien zeigt der genehmigte Szenariorahmen für den NEP 2030 (2019) wesentliche Veränderungen im Vergleich zum vorherigen Szenariorahmen. Zunächst hat sich die Anzahl der zu betrachtenden Szenarien verändert. Dem NEP 2030 (2019) müssen nicht vier, sondern fünf Szenarien zugrunde gelegt werden: B 2025, A 2030, B 2030, C 2030, und B 2035. Das zusätzliche Zwischenszenario B 2025 dient dabei zur Prüfung der von den ÜNB eingereichten kurzfristig durchführbaren Maßnahmen (Ad-hoc-Maßnahmen).
Auch bei der Szenarienausgestaltung zeigen sich Veränderungen. Die Ausgestaltung erfolgt auf Basis der prognostizierten Transformation des Energiesektors (Energiewende) mit unterschiedlicher technologischer Ausprägung (Innovationsgrad) und Umsetzungsgeschwindigkeit (Transformationstempo). Innovation bezeichnet in diesem Zusammenhang den Einsatz neuer Technologien im Stromsektor zur Steigerung der Flexibilität und der Energie- sowie Emissionseffizienz. Das Transformationstempo beschreibt die Umsetzungsgeschwindigkeit der Energiewende.

Hinsichtlich der angenommenen Umsetzungsgeschwindigkeit der Energiewende (Transformationstempo) unterscheiden sich die Szenarien im Gegensatz zum letzten Szenariorahmen nicht mehr. Eine maßgebliche Annahme dazu im aktuellen Szenariorahmen ist, dass entsprechend der Ziele aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 12.03.2018 in allen drei Szenarien mit dem Zieljahr 2030 ein Anteil von 65 % erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch erreicht wird.

Eine Differenzierung der Szenarien erfolgt hingegen anhand des angenommenen Innovationsgrads. Im genehmigten Szenariorahmen wird beim Innovationsgrad nach Unterschieden in den zentralen bzw. dezentralen Erzeugungsstrukturen und dem Einsatz von Treibern der Sektorenkopplung (Elektromobilität und Wärmepumpen) differenziert. Darüber hinaus unterscheiden sich die Szenarien in der Durchdringung mit Flexibilitätsoptionen (Power-to-Gas, Power-to-Heat und DSM) sowie Speicher (PV-Batterie- und Großspeicher). Insgesamt sind sowohl die Treiber für die Sektorenkopplung als auch die Flexibilitätsoptionen und Speicher gegenüber dem NEP 2030 (2017) noch einmal signifikant erhöht worden. Unter Berücksichtigung des Transformationstempos und des Innovationsgrads ergibt sich damit die nebenstehende schematische Darstellung zur Einordnung der Szenarien.

Folgt: Simone Peter, BEE-Präsidentin: „Netzausbau engagiert und angemessen voranbringen“ – und: Deutsche Umwelthilfe: Netzentwicklungsplan offenbart Baustellen der Energiewende