„Was uns nicht vorliegt, können wir nicht kommentieren“

Frage- und Antwortspiel über Klimaschutzgesetz in der Bundespressekonferenz

Der Entwurf von Umweltministerin Schulze für ein Klimaschutzgesetz ist nicht nur in der Öffentlichkeit auf ein kontroverses Echo gestoßen. Auch in der Bundespressekonferenz provozierte er ein munteres Frage- und Antwortspiel – vor allem in Bezug auf die sogenannte Frühkoordinierung. Solarify dokumentiert den Wortwechsel.

Bundespressekonferenz – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Frage: Wie zufrieden ist das Bundeskanzleramt mit dem Entwurf, den Sie von Frau Schulze bekommen haben?

Staatssekretär Steffen Seibert, Regierungssprecher: Ich werde mich jetzt hier nicht im Einzelnen über einen Entwurf, dessen regierungsinterne Beratung gerade begonnen hat, äußern. Ich erinnere an den Koalitionsvertrag, in dem wir gemeinsam festgelegt haben, dass die Bundesregierung in diesem Jahr gesetzliche Regelungen verabschieden will, um die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 zu gewährleisten. Die Klimaschutzziele 2030 sind für uns ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg, die Treibhausgase bis 2050 um 80 bis 95 Prozent zu reduzieren. Ich muss dazusagen: Schon die Reduktion um 80 Prozent stellt ein sehr ehrgeiziges Ziel dar.
Die Meinungsbildung hierzu innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Es finden noch Gespräche darüber statt, wie die gesetzliche Umsetzung der verschiedenen Aspekte in diesem Jahr erfolgen soll. Deswegen muss ich um Ihr Verständnis dafür bitten, dass ich mich zum Inhalt des Gesetzentwurfs und zu der Frage, ob und wann er von der Bundesregierung beraten wird, jetzt nicht äußern kann. Das sind gesetzliche Regelungen, die auszugestalten es einer wirklich sorgfältigen Prüfung und Abwägung bedarf.

Zusatzfrage: Hilfsweise eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Frau Alemany, vor allem der Wirtschaftsflügel der Union schreit auf, wenn er diesen Entwurf liest. Gibt es aus Ihrem Haus eine Einschätzung, ob der Entwurf so ungefähr dem entspricht, was man im Koalitionsvertrag verabredet hat?

Tanja Alemany (BMWi): Was uns nicht vorliegt, können wir leider auch noch nicht kommentieren.

Zusatzfrage: Aber Herr Seibert wird sicherlich sagen, ob nach der Einschätzung im Kanzleramt, wo der Entwurf ja vorliegt, das so ungefähr dem entspricht, was man im Koalitionsvertrag verabredet hat.

StS Seibert: Ich habe Ihnen ja gerade gesagt, dass ich jetzt zum Inhalt dieses Gesetzentwurfs nicht Stellung nehme. Wir alle in dieser Bundesregierung fühlen uns dem Auftrag des Koalitionsvertrages verbunden. Wir sind uns darüber einig, dass wir die Klimaziele gemeinsam erreichen wollen. Grundlage der Prüfung ist der Koalitionsvertrag einschließlich der darin festgelegten Klimaschutzziele.

Frage: Herr Seibert, Sie sprachen eben davon, gemeinsam die Ziele zu erreichen. Könnte „gemeinsam“ auch heißen, dass jedes Ressort eigenverantwortlich für seine eigenen Ziele ist?
Ist diese Idee zum Beispiel auch in Ressorts wie dem BMI mit dem Baubereich oder dem Verkehrsministerium schon einmal diskutiert worden, und können Sie ihr etwas abgewinnen?

StS Seibert: Ein schöner Versuch, mich zu Äußerungen über den Inhalt zu verlocken. Ich kann nur sagen: Gemeinsam heißt, gemeinsam als Bundesregierung. Wir suchen ein Klimaschutzgesetz für diese Bundesregierung, und daran arbeiten wir.

Frage: Herr Seibert, ich frage Sie explizit nicht nach dem Inhalt, sondern danach, ob die Bundeskanzlerin davon überrascht war, dass Frau Schulze den Entwurf jetzt vorgelegt hat. Denn im Koalitionsausschuss vergangene Woche war unserem Wissen nach vereinbart worden, dass man noch einmal miteinander spricht, bevor dieser Entwurf auf den Weg geht.

StS Seibert: Über den Koalitionsausschuss kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, nicht viel sagen. Wir haben uns vorgenommen, dass wir in diesem Jahr gesetzliche Regelungen verabschieden. Deswegen sind wir jetzt an der Arbeit.

Zusatzfrage: Über den Ausschuss können Sie nichts sagen. Aber Sie können vielleicht sagen, ob die Bundeskanzlerin überrascht war. Aber ich kann es auch andersherum versuchen. Begrüßt die Bundeskanzlerin, dass Frau Schulze jetzt vorprescht und einen Entwurf vorgelegt beziehungsweise eingebracht hat?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin steht ganz hinter dem Ziel, das wir alle haben, nämlich gesetzliche Regelungen zu treffen, die dafür sorgen, dass wir die Klimaschutzziele, die wir uns gesetzt haben, 2030 wirklich einhalten und dass dieser Zwischenschritt in Richtung 2050 ein guter ist. Daran arbeiten wir jetzt alle zusammen. Das ist ein sehr komplexes und sehr facettenreiches Thema und nicht einfach in der Umsetzung. Ich habe gesagt: Schon das 80-Prozent-Ziel mit Blick auf 2050 ist sehr ehrgeizig. Es lohnt die Arbeit daran.

Frage: Auch eine nicht inhaltliche, sondern eine verfahrenstechnische Frage, nur damit ich es richtig verstehe: Stellt die Tatsache, dass Frau Schulze das jetzt an das Kanzleramt gegeben hat, die berühmte Frühkoordinierung im Kanzleramt dar? Bedeutet das immer, dass andere Ministerien, wie Frau Alemany es gerade gesagt hat, das Ding noch überhaupt nicht bekommen dürfen? Klären Sie mich kurz über die Verfahren auf.

StS Seibert: Über interne Kommunikationen und Kommunikationswege in der Bundesregierung werde ich Sie hier jetzt nicht aufklären; das tue ich ja sonst auch nicht. Ich habe Ihnen unsere grundsätzliche Überzeugung, die uns alle eint, genannt, nämlich dass wir uns da ein Ziel gesetzt haben, in diesem Jahr gesetzliche Regelungen zu treffen, dass es wichtig ist, das zu erreichen, und dass darüber natürlich eine ausführliche und tiefe Debatte innerhalb der Bundesregierung geführt werden muss.

Zusatzfrage: Dann möchte ich noch einmal kurz bei Frau Alemany, aber vor allem auch im BMU und im BMVI nachfragen: Haben die beiden Ministerien diesen Entwurf auch nicht? Ich finde es ein bisschen seltsam, dass Ministerien, die sehr explizit und ausführlich gerade auch beim Klimaschutz beteiligt sein müssen, diesen Entwurf eventuell gar nicht haben. Ist das Usus?

Svenja Friedrich (BMVI): Ich kann einfach einmal anfangen. – Grundsätzlich hat Herr Seibert jetzt alles dazu gesagt, was es auch aus meiner Sicht dazu zu sagen gibt. Ich kann mich jetzt auch zu einzelnen Verfahrensschritten nicht äußern und kann dazu jetzt keine Stellung nehmen.

Carolin Zerger (BMU): Ich kann an das erinnern, was ich in der letzten Regierungspressekonferenz dazu gesagt habe, nämlich dass es dem üblichen Verfahren bei wichtigen Vorhaben entspricht, dass das in die Frühkoordinierung ins Bundeskanzleramt geht.

Zusatzfrage: Das heißt, die Ministerien bekommen das erst einmal nicht, sondern es geht zuallererst ans Kanzleramt, wird da bearbeitet, angeschaut, und geht dann weiter?

Zerger: Dazu hat sich ja Herr Seibert eben geäußert.

Zusatzfrage: Nicht wirklich; er hat ja gesagt, er sage nichts dazu. Sie haben jetzt immerhin gesagt, dass das die Frühkoordinierung im Kanzleramt ist.

Zerger: Aber ich habe dem, was Herr Seibert gesagt hat, nichts hinzuzufügen.

->Quelle: Mailzusendung des Bundespresseamtes